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Bürgerrechtler gehen vor GerichtDatenschützer gegen Geheimagenten

Britische Bürgerrechtsgruppen prangern den Datenklau des Nachrichtendienstes GCHQ in Strasbourg an. Dessen Direktor wäscht seine Hände in Unschuld.

Built for battle. Zu den Verfassern der Beschwerde gegen die britischen Spitzel gehört die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, der hier in Berlin tagt. Bild: reuters

STRASBOURG taz | Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, sowie drei britische Bürgerrechtsverbände haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg Beschwerde gegen den britischen Geheimdienst GCHQ (Government Communications Headquarters) eingereicht. Dies geht aus einer Meldung der Internetseite www.heise.de hervor.

Die deutsche Datenschützerin sowie Big Brother Watch, die Open Rights Group und der Schriftstellerverband P.E.N. werfen dem Dienst vor, in großem Umfang Daten abzugreifen und an die Kollegen des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA weiterzugeben. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig.

Zuständige Aufsichtsbehörden hätten bei ihrer Aufgabe versagt. Die parlamentarischen Geheimdienstkontrolleure seien wegen ihrer Geheimhaltungspflichten Teil des Problems, deswegen wende man sich nun direkt an den Gerichtshof in Strasbourg. Um ihr juristisches Vorgehen zu finanzieren, werben die Verbände nun für Spenden.

Bislang hat sich der GCHQ zu den Vorwürfen bedeckt gehalten und deutlich weniger verlauten lassen als die NSA. Der Chef des Geheimdienstes, Iain Lobban, war am Donnerstag zur Sitzung des Untersuchungsausschusses im Europaparlament vorgeladen worden, tauchte aber nicht auf. Er ließ lediglich mitteilen, sein Dienst halte sich an alle Gesetze. (kbw)

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1 Kommentar

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  • Schoener Fall? An den Geheimdiensten wollte die Europaeische Menschenrechtskonvention ganz sicher genausowenig aendern wie daran, dass Kriege die Buerger nichts angehen. In einer demokratischen Gesellschaft noetige Beschraenkunmgen sind erlaubt und was noetig ist bestimmen im Zweifel die Regierungen der Demokratien. Es geht hier nicht um einen einfachen Fall wie Festnahme durch Erschiessen oder die Abschiebung eines "Hasspredigers" ins Folterlager.