Bündnis Zwangsräumung verhindern: Für das Recht auf Widerstand
Ein Jahr nach einer Zwangsräumung hat der damalige Protest ein juristisches Nachspiel. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zur Prozessbeobachtung.
Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen zu 30 Euro erhalten. Das Widerspruchsverfahren wird nun am 25. Oktober um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern und weitere Stadtteilinitiativen rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf.
Am Tag der Zwangsräumung vor einem Jahr hatte ein Unterstützer*innenbündnis eine Kundgebung vor dem Haus in der Adalbertstraße angemeldet. „Die Gerichtsvollzieherin rückte mit mehreren Polizeifahrzeugen an. Anstatt die Straße zu sperren und die Protestkundgebung im gesellschaftlichen Raum zu ermöglichen, wurden die Kundgebungsteilnehmer*innen zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf den Gehweg gedrängt“, schildert die Aktivistin die Situation, bei der die angeblichen Straftaten passiert sein sollen.
Im vergangenen Jahr hatte es über mehrere Monate eine Kampagne von Stadtteilinitiativen gegeben, um die Zwangsräumung abzuwenden. Der Bewohner hatte sich mit einer Genossenschaft, der das Haus seit Jahrzehnten gehörte, zerstritten. Der Konflikt eskalierte. Zunächst wurde der Mieter aus der Genossenschaft ausgeschlossen, dann gekündigt. Mieter*nneninitiativen hatten vergeblich die Aussetzung der Räumung und einen Dialog unter den Bewohner*innen gefordert.
Das Bündnis Zwangsräumung verhindern bereitet auch weitere Proteste gegen die Vertreibung von Mieter*innen vor. Am 30. November soll ein Mieter nach 40 Jahren aus seiner Wohnung in Steglitz zwangsgeräumt werden. Seit mehren Wochen protestiert das Bündnis jeden Donnerstagabend vor dem Büro des Eigentümers am Kurfürstendamm 43.
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