piwik no script img

Bündnis Zwangsräumung verhindernFür das Recht auf Widerstand

Ein Jahr nach einer Zwangsräumung hat der damalige Protest ein juristisches Nachspiel. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zur Prozessbeobachtung.

Beim Protest gegen eine Zwangsräumung in Berlin Foto: picture alliance/dpa/Paul Zinken

Berlin taz | Fast genau ein Jahr nach einer von Protesten begleiteten Zwangsräumung eines Bewohners in der Kreuzberger Adalbertstraße am 26. Oktober 2021 hat die Aktion für einen Teilnehmer der damaligen Kundgebung ein juristisches Nachspiel. Er ist wegen des Angriffs auf und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen zu 30 Euro erhalten. Das Widerspruchsverfahren wird nun am 25. Oktober um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern und weitere Stadtteilinitiativen rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf.

Am Tag der Zwangsräumung vor einem Jahr hatte ein Un­ter­stüt­ze­r*in­nen­bünd­nis eine Kundgebung vor dem Haus in der Adalbertstraße angemeldet. „Die Gerichtsvollzieherin rückte mit mehreren Polizeifahrzeugen an. Anstatt die Straße zu sperren und die Protestkundgebung im gesellschaftlichen Raum zu ermöglichen, wurden die Kund­ge­bungs­teil­neh­me­r*in­nen zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf den Gehweg gedrängt“, schildert die Aktivistin die Situation, bei der die angeblichen Straftaten passiert sein sollen.

Im vergangenen Jahr hatte es über mehrere Monate eine Kampagne von Stadtteilinitiativen gegeben, um die Zwangsräumung abzuwenden. Der Bewohner hatte sich mit einer Genossenschaft, der das Haus seit Jahrzehnten gehörte, zerstritten. Der Konflikt eskalierte. Zunächst wurde der Mieter aus der Genossenschaft ausgeschlossen, dann gekündigt. Mie­ter*n­nen­in­itia­ti­ven hatten vergeblich die Aussetzung der Räumung und einen Dialog unter den Be­wohn­er*innen gefordert.

Das Bündnis Zwangsräumung verhindern bereitet auch weitere Proteste gegen die Vertreibung von Mie­te­r*in­nen vor. Am 30. November soll ein Mieter nach 40 Jahren aus seiner Wohnung in Steglitz zwangsgeräumt werden. Seit mehren Wochen protestiert das Bündnis jeden Donnerstagabend vor dem Büro des Eigentümers am Kurfürstendamm 43.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare