Buback-Prozess: Beugehaft für kranke Ex-RAF-Frau
Christa Eckes soll trotz Leukämie-Erkrankung für sechs Monate ins Gefängnis, weil sie nicht im Buback-Prozess aussagen will. Sie beruft sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.
BERLIN taz | Die krebskranke Ex-RAF-Frau Christa Eckes soll Weihnachten in Beugehaft verbringen. Eine Ladung zum Haftantritt hat sie bereits erhalten. Jetzt hat ihr Anwalt Heinz-Jürgen Schneider Rechtsmittel eingelegt.
Die Beugehaft wurde von der Bundesanwaltschaft beantragt und am 1. Dezember vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beschlossen. Eckes soll im Verfahren gegen Verena Becker aussagen. Becker ist wegen Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 angeklagt. Vor drei Jahren soll sie sich mit Christa Eckes und anderen RAF-Angehörigen abgesprochen haben, keine Aussagen zu machen. Über diese Absprache soll Eckes jetzt als Zeugin befragt werden.
Doch Eckes will nicht aussagen. Die 60-Jährige beruft sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil sie sich nicht selbst belasten will. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Buback-Verfahren bisher alle Anordnungen von Beugehaft gegen Ex-RAFler wieder aufgehoben. 2008 bewahrte der BGH Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts vor der Beugehaft, in diesem Sommer auch Siegfried Haag und Roland Mayer.
Anwalt hat Beschwerde eingelegt
Doch bei Eckes hofft das OLG auf einen anderen Ausgang, weil sie von 1974 bis 1981 inhaftiert war, also keine Strafverfolgung wegen der RAF-Anschläge von 1977 zu befürchten habe. Anwalt Schneider hat gegen die Anordnung der sechsmonatigen Beugehaft aber bereits Beschwerde beim BGH eingelegt.
Noch empörender findet er aber, dass Eckes ins Gefängnis soll, obwohl sie an Leukämie leidet und per Chemotherapie behandelt wird. Im vorgesehenen Haftkrankenhaus Hohenasperg sei keine ausreichende Behandlung möglich. Die Haftladung sei erfolgt, bevor die Haftfähigkeit von Eckes auch nur geprüft wurde. Deshalb hat Schneider beim OLG beantragt, die Vollstreckung der Beugehaft zumindest aufzuschieben.
Das OLG wird in den kommenden Tagen entscheiden. Ein Sprecher sagte, es sei üblich, dass über die Haftfähigkeit erst nach Aufforderung zum Haftantritt entschieden wird. Vermutlich muss Christa Eckes Weihnachten doch nicht im Gefängniskrankenhaus verbringen.
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