Betroffen,
Betroffen bin ich vom Tenor der bisher wahrgenommenen öffentlichen Meinung, die sich vornehmlich und offensichtlich gleichfalls durch den Medienhype angestachelt, allein ihrer Gemüts- und Bauchlage nach, zu den überraschend harten Urteilen geäußert hat. Dabei, so könnte man meinen, spielen die schon bei oberflächlicher Betrachtung wahrgenommenen Verrisse rechtsstaatlichen Handelns in der öffentlichen Diskussion leider überhaupt keine Rolle; als seien alle Mittel dann erlaubt um diese Auswüchse gesellschaftlicher -Ge-
walt-Entwicklung zu eliminieren.
Wie ist ein S t a a t s a n w a l t zu sehen, der die Öffentlichkeit über Wochen mit vermuteten Obduktionsergebnissen in dem nachweislich falschen Glauben lässt und mit dazu beiträgt, dass rechtspopulistische Medien destruktige Stimmungen erzeugen.
Wie ist ein Gerichtsurteil wahrzunehmen, das u.a. damit begründet wird, der erste Schlag von Herrn Brunner sei im Rahmen seiner Notwehr gegen den von ihm
e r w a r t e t e n Angriff geführt worden, wir aber bei erster Draufsicht des § 32 StGB Abs. 2 erst einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff dringend brauchen um Notwehr oder Nothilfe leisten zu können? Von Erwartungen auf auf einen Angriff lesen wir dort glücklicherweise nichts.
Nicht auszudenken, jeder der einen Angriff e r w a r t e t, schlägt zu!
Ich möchte meinen, man kann diese Urteil als hilfloses Exempel gegen eine z.T. außer Rand und Band geratene Gewalt"kultur" verstehen um, wie angesprochen, abzuschrecken.
Abgeschreckt bin ich allerdings durch die bereits mehrfach bewiesen falsche und trotzdem immer wieder ersehnte Logik, die sich infolge ähnlicher rechtlichen "Abrechnungen" im Anschluss ausufernder gesellschaftlicher Defizite regelmäßig Raum schafft.
Man könnte meinen es sei von den bewältigt geglaubten archaischen Grundmustern mehr Erfolg zu erwarten als durch das moderne Strafrecht?!
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