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Briefwahl für Europa

Wer bei der Europawahl am 12. Juni verhindert ist, kann schon jetzt seine Stimme abgeben. Insbesondere Kranke oder Gehbehinderte können die Briefwahl ab sofort schriftlich beantragen. Dazu ist der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an das Bezirkswahlamt zu schicken. Die Behörde sendet dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu. Wer für andere den Antrag stellt, sollte sich eine Vollmacht geben lassen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

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