Bremer V-Mann-Skandal: Mitglied des Landesverfassungsgerichts tritt zurück
Nach einer Kampagne von Politik und Medien ist ein Rechtsanwalt von seinem Amt als stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs zurückgetreten.
Nach einer Kampagne gegen ihn ist ein Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs am Dienstag von seinem Ehrenamt zurück- getreten. Er wolle seine Energie nicht darauf verwenden, seinen Platz am Landesverfassungsgericht zu verteidigen, schreibt der Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski in einem der taz vorliegenden Brief an den Präsidenten des Staatsgerichtshofs sowie an die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft.
In seinem Fachgebiet, dem Migrationsrecht, gebe es wichtigere Auseinandersetzungen zu führen, schreibt Anuschewski. Zudem sei er nur Stellvertreter. Es sei nicht absehbar, dass er in der aktuellen Amtsperiode „überhaupt in die Lage gerate, aktives Mitglied des Staatsgerichtshofs zu werden“.
In dem Brief erhebt er schwere Vorwürfe gegen diejenigen, die ihm seit Erscheinen eines Spiegel-Artikels vor einer knappen Woche den Rücktritt nahegelegt hatten, darunter Angehörige sämtlicher Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, inklusive der Linken, auf deren Vorschlag er 2019 erstmalig vom Parlament in das Organ gewählt worden war.
„Das Ansehen des Staatsgerichtshofs wurde innerhalb von nur 24 Stunden durch den Verfassungsschutz, tendenziöse Berichterstattung und das Verhalten der politischen Entscheidungsträger:innen beschädigt“, kritisiert Anuschewski.
Nur seinen Beruf ausgeübt
Was war geschehen? Wie die taz am Freitag berichtete, hatten Journalist:innen und Politiker:innen Anatol Anuschewski vorgeworfen, seinen Beruf ausgeübt zu haben unter Einhaltung der Gesetze, wozu die anwaltliche Unabhängigkeit und das Mandatsgeheimnis gehören.
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war zwei Journalisten des Spiegels sauer aufgestoßen. Sie hatten den Rechtsanwalt am Donnerstag in seiner Kanzlei aufgesucht, wie sie am selben Tag in einem online erschienenen Artikel schrieben. Sie hätten „ihn mit einer Aktion konfrontieren“ wollen, „die nicht zu seiner Rolle als oberster Verfassungswächter des Landes Bremen passt“, heißt es in dem Artikel.
Vier Absätze weiter schreiben sie allerdings, dass sie gar nicht herausbekommen haben, ob ihre Unvereinbarkeits-Hypothese stimmt. Wissen wollten sie nämlich, was Anatol Anuschewski am „Abend des 6. Januar“ genau gemacht hatte. An diesem Abend soll er ihrer Vermutung nach drei Personen begleitet haben, die einen V-Mann des Bremer Verfassungsschutzes enttarnten.
Der hatte ihnen nach ihrer Darstellung gestanden, sie und andere Mitglieder der Interventionistischen Linken sowie weitere linke Gruppen mehr als acht Jahre lang gegen Geld bespitzelt, dabei auch widerrechtlich sexuelle und freundschaftliche Beziehungen unterhalten zu haben.
So steht es auf der Website der Interventionistischen Linken. Die Gruppe wird im Bremer Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2024 als „gewaltorientiert“ bezeichnet. Nachweise dafür fehlen. Auch der eingeschleuste Spitzel konnte den Verdacht offenbar nicht erhärten.
Den beiden Spiegel-Journalisten reichte die namentliche Erwähnung der Gruppe, die auch bundesweit agiert, um sich einem ganz großen Skandal auf der Spur zu wähnen. Auf die Fährte gesetzt hatte sie, so vermutet nicht nur Anuschewski, der Verfassungsschutz selbst, als Retourkutsche für die Enttarnung.
Nur mussten die Journalisten jetzt noch nachweisen, dass Anuschewski bei der Enttarnung des V-Manns erstens überhaupt zugegen war und zweitens nicht als Rechtsanwalt, sondern als Privatperson. Eine knifflige Aufgabe, an der sie scheitern mussten.
„Was war Ihre Rolle bei der Konfrontation des V-Mannes?“, hätten sie von ihm wissen wollen. Und hörten dasselbe, was alle hören, die Rechtsanwält:innen auffordern, ohne Einverständnis der Klient:innen Auskunft über Mandatsverhältnisse zu geben und sich damit strafbar zu machen: nichts.
Dass sich Bremer Medien und Angehörige von Legislative und Exekutive der Lesart des Spiegels anschlossen und damit ein rechtsstaatliches Prinzip aushebelten, kritisieren Kolleg:innen des Bremer Rechtsanwalts.
„Wenn hier die bloße Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit als Rücktrittsgrund herhalten soll“, stelle dies „eine unzulässige politische Einflussnahme auf die unabhängige Justiz dar“ und habe zwingend zu unterbleiben, heißt es in einem von 55 Jurist:innen unterzeichneten offenen Brief an die Bürgerschaftsfraktionen und den Senat. Ähnlich äußern sich der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
CDU fordert Rücktritt linker Senatorinnen
Der Bremische Anwaltsverein erinnert daran, dass „die Beteiligung an schwierigen und auch konfliktträchtigen Gesprächssituationen zum Kern der verfassungsrechtlich geschützten anwaltlichen Tätigkeit“ gehöre, etwa bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Dass der Spiegel dies skandalisiere, sei „geeignet, die Freiheit der anwaltlichen Tätigkeit infrage zu stellen“ und damit eine „Grundfeste des Rechtsstaats“.
Am Dienstag veröffentlichte zudem der Bremer Erwerbslosenverband online einen Solidaritätsaufruf für die Interventionistische Linke.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kündigte wiederum Misstrauensanträge gegen die beiden Regierungsmitglieder von der Linken, Kristina Vogt und Claudia Bernhard, an. Die FDP will diese Anträge unterstützen. Abgewählt werden könnten sie allerdings nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass SPD und Grüne die Koalition platzen lassen wollen und ebenfalls für die Anträge stimmen. Die CDU begründet sie unter anderem damit, dass die Linke Anatol Anuschewski für den Staatsgerichtshof vorgeschlagen hatte.
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