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Brecht-Nachlaß

Der umfangreiche Nachlaß Bertolt Brechts in Berlin soll vor einer Abwanderung ins Ausland gesetzlich geschützt werden. Kultursenator Ulrich Roloff-Momin will die gesamten, im Besitz der Brecht-Erben befindlichen Originale, die bisher in einem Tresor einer Bank in Berlin- Mitte lagerten, unter ein entsprechendes Gesetz zum Schutz des Kulturgutes stellen lassen. Wie der Literatur-Referent des Kultursenats, Dietger Pforte, mitteilte, habe Barbara Brecht-Schall für die Erbengemeinschaft ihm gegenüber »sehr überzeugend« betont, daß entgegen anderslautenden Gerüchten kein Interesse bestehe, das Brecht-Archiv aus Deutschland und auch nicht aus Berlin wegzugeben oder es auseinanderzureißen. »Angst vor Abwanderung habe ich also nicht«, sagte Pforte. »Sicher ist es auch nicht leicht für die öffentliche Hand, den gesamten überaus wertvollen Nachlaß von heute auf morgen zu erwerben«, jedoch stehe man in entsprechenden Verhandlungen mit den Brecht-Erben, die den Nachlaß zum Kauf angeboten hätten. Auch das Literaturarchiv Marbach hatte Interesse bekundet, ebenso wie Interessenten in den USA und Japan, die schon früher Summen zwischen 40 und 60 Millionen DM geboten hätten.

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