■ Bonn apart: Diplomaten und Putzhilfen
Mit der partnerschaftlichen Aufteilung von Hausarbeit ist das bekanntlich noch immer so eine Sache. Im allgemeinen stöhnt einer (meist die Frau), daß der andere (meist der Mann) nicht genug tut, und während in den letzten Jahren die Gescholtenen oft wenigstens ein schlechtes Gewissen hatten, ist es nun offenbar auch damit vorbei. Frauen zurück an den Herd! Das wünscht sich mehr als die Hälfte aller deutschen Männer, meldete in dieser Woche die Bild-Zeitung auf Seite 1.
Streit darüber, wer putzt und bügelt, ist Privatsache – im allgemeinen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Ausgerechnet das Auswärtige Amt wollte sich nicht mehr allein auf die Pflege auswärtiger Beziehungen beschränken, sondern hat kühn in die Gestaltung eines Binnenverhältnisses eingegriffen. Es erklärte den Lebenspartner eines Diplomaten offiziell zu dessen „privatem Hausangestellten“. Schriftlich, mit grünem Protokollausweis. Ist das ein Pilotprojekt? Gehen Haushaltsmuffel goldenen Zeiten entgegen? Läßt sich die Pflicht zum Bettenmachen künftig etwa gar gerichtlich einklagen?
Gemach. Nicht die Aufteilung privater Pflichten, sondern die Fallstricke des Protokolls hatten die Bonner Beamten im Blick. Der ausländische Diplomat, der ganz unverhofft zu einem neuen Angestellten kam, hatte einen „gleichgeschlechtlichen Partner“.
Nun gibt es Länder, in denen homosexuelle Beziehungen einen gewissen rechtlichen Schutz genießen. Deutschland gehört nicht dazu. Also, was tun? Man erinnert sich des alten Spruchs: „Ein jeder Junge hat nun mal 'nen Hang zum Küchenpersonal.“ Seine eigenen Diplomaten hat das Amt im Griff. Die sind verheiratet. Oder nicht. Und wenn nicht, dann ist es ihr Problem.
„Für Lebenspartner, gleich welcher geschlechtlichen Orientierung, können keine amtlichen Pässe ausgestellt werden“, teilte Staatsminister Helmut Schäfer auf eine entsprechende Anfrage des grünen Abgeordneten Volker Beck mit. Das 19. Jahrhundert lebt. Ob übrigens der ausländische Diplomat bei offiziellen Einladungen nun darum gebeten hat, seinen Hausangestellten mitbringen zu dürfen, und wie ein solches Ersuchen beschieden wurde, ging aus der Anfrage leider nicht hervor. Bettina Gaus
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