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Bonn: Entscheidung für Chilenen nicht in Sicht

■ Unterschiedliche Bewertung der Äußerungen aus Chile / Auswärtiges Amt rechnet nicht mit schneller Entscheidung

Berlin (taz) - Auf unterschiedliche Weise ist gestern von den Nachrichtenagenturen die Äußerung des chilenischen Außenministers Jaime del Valle wiedergegeben worden, der bei einem Zusammentreffen mit Journalisten zu einer möglichen Ausreise der 14 zum Tode verurteilten Chilenen in die Bundesrepublik Stellung genommen hatte. Während der bei dem Journalistengespräch anwesende Korrespondent der Agentur Reuter, wie gestern berichtet, von einer grundsätzlichen Bereitschaft der chilenischen Militärjunta sprach, die 14 zum Tode verurteilten politischen Gefangenen nach einem Aufnahmeantrag der Bundesregierung ausreisen zu lassen, interpretierten andere Nachrichtenagenturen diese Äußerung eher mit Zurückhaltung. Anhand von chilenischen Zeitungsberichten übermittelte die deutsche Botschaft in Santiago dem Auswärtigen Amt in Bonn gestern den genauen Wortlaut der Stellungnahme des chilenischen Außenministers folgendermaßen: „Bei den Vierzehn handelt es sich um Personen, die der chilenischen Justiz unterliegen, bei uns angeklagt sind und die von der chilenischen Justiz verurteilt werden, sodaß es sich gehört, daß ein Urteil in Chile vollzogen wird. Es könnte höchstens sein, daß Deutschland im Falle einer Begnadigung darum bitten wird, daß diese Personen nach Deutschland reisen können. Aber dafür ist vorher eine Begnadigung durch das chilenische Justizministerium erforderlich.“ Durch diese Äußerung, die bisher vom chilenischen Außenministerium nicht bestätigt worden sei, entstünde keine neue Situation, erklärte gestern ein Sprecher des Auswärtigen Amtes dazu. Die Frage, ob und wann die Bundesregierung einen Aufnahmeantrag für die vierzehn Männer und Frauen bei der chilenischen Regierung stellen werde, könne nach wie vor nur damit beantwortet werden, daß die Bundesregierung derzeit keinen Entscheidungsbedarf in dieser Frage sehe. Ve.

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