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Böser Schuhhändler

Bei der Verbraucherzentrale beklagen sich derzeit immer wieder Leute über einen Schuhändler in der Obernstraße, der offenbar das Reklamationsrecht nicht einhält. Das Recht auf Rückgabe, Ersatz oder Preisminderung bestehe aber unabhängig davon, ob es sich um herabgesetzte Ware gehandelt hat, so die Verbraucherzentrale. Allerdings muß die Reklamation berechtigt sein. Bei bloßem Nichtgefallen gibt es keinen Umtauschanspruch. Infos unter 320834. taz

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