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Bodycams und Schulungen fürs Personal

Ein Aktionsplan von Bund, Bahn und Ländern soll Zugpersonal besser schützen. Nicht alles ist unumstritten. Und am meisten fehlt: das Geld

Maurice Lucke ist Zugbegleiter der Deutschen Bahn. Für kritische Situationen trägt er eine Bodycam Foto: Helmut Fricke/dpa

Von Wolfgang Mulke

Arbeiten bei der Bahn sicherer zu machen, ist gar nicht so einfach. Am Freitag erst hatte Bahnchefin Evelyn Palla nach einem Sicherheitsgipfel des Unternehmens angekündigt, allen Beschäftigten mit Kundenkontakt Bodycams zur Verfügung stellen, um Gewalttäter abzuschrecken und gegebenenfalls Beweise zu sichern. Am Wochenende forderten Datenschutzbeauftragte aber umgehend Beschränkungen und klare Regeln dafür.

Die Nutzung solcher Kameras stelle „einen starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar“, sagte der für die Deutsche Bahn zuständige Landesdatenschutzbeauftragte aus Hessen, Alexander Roßnagel, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Aufnahmen seien daher nur anlassbezogen zulässig und müssten „auf das geringstmögliche Maß reduziert sein“.

Palla hatte mit ihren Plänen auf den Angriff eines Fahrgastes ohne Ticket auf einen Zugbegleiter reagiert, der später durch seine Verletzungen starb.

Eine Bodycam ist eine kleine Videokamera, die direkt an der Kleidung befestigt wird. Zugbegleiter sollen sie in Zukunft auch für eine Tonaufzeichnung nutzen können, die bisher aus Datenschutzgründen verboten ist. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will die Aufnahmen rechtlich ermöglichen.

Deeskalation geht vor

Bahnchefin Palla verurteilte den Angriff auf ihren Mitarbeiter nach dem Gipfel erneut. Allein im vergangenen Jahr habe es über 3.000 Angriffe auf Beschäftigte der Bahn gegeben.

Zum Aktionsplan gehört auch, die Schutzausrüstungen zu verbessern, den Beschäftigten mit einem Notfallknopf schnelle Alarmmeldungen zu ermöglichen und in zusätzlichen Schulungen Deeskalationstechniken zu vermitteln. In sogenannten Sicherheits-Werkstätten arbeitet das Zugpersonal mit Bundespolizisten typische Vorkommnisse aus der alltäglichen Praxis auf. Auch Videoaufzeichnungen in Zügen und Bahnhöfen sollen verstärkt für Sicherheit sorgen, indem sie zum Beispiel KI-gestützt Gefahren frühzeitig erkennen.

Im Regionalverkehr soll ab dem 1. März die verpflichtende Ausweiskontrolle entfallen. Kontrolleure dürfen dann nach eigenem Ermessen auf die Frage nach Ausweisen verzichten, wenn eine Situation dadurch eskalieren könnte.

Zweiterteams nur eingeschränkt

Flächendeckende Zweierteams bei den Kontrollen, wie es die Gewerkschaften fordern, wird es aus Kostengründen nicht geben. Allerdings sollen die Einsätze der Zugbegleiter flexibler gehandhabt werden, zum Beispiel durch Kontrollen schon auf den Bahnsteigen oder in besonders stark frequentierten Zeiten. Dann sollen die Beschäftigten zu zweit unterwegs sein.

Derzeit beschäftigt die Bahn rund 4.000 Servicekräfte, zu denen die Kontrolleure gehören. Palla kündigte die Einstellung von 200 weiteren Leuten an. Zusätzliches Geld für die Länder wäre ein wesentlicher Hebel für die Sicherheit im Zug. Aber schon jetzt fehlen den Verkehrsverbünden Mittel für Energie und Personal.

Video- und Tonaufnahmen sind ein starker Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

Alexander Roßnagel, Datenschutzbeauftragter

Fahren ohne Ticket

Dem Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) geht der Aktionsplan noch nicht weit genug. Er fordert, das Fahren ohne Ticket als Straftatbestand zu erhalten. Davon erhofft er sich einen besseren Schutz der Kontrolleure. Grüne, Linke und zahlreiche Organisationen fordern hingegen immer wieder, dass das Fahren ohne Ticket von einem Straftatbestand in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt wird. Damit soll vor allem verhindert werden, dass arme Menschen ins Gefängnis kommen, wenn sie Geldstrafen nicht bezahlen konnten.

Die Beteiligten sehen in der wachsenden Zahl der Übergriffe ein gesellschaftliches Problem. Neu ist das allerdings nicht. Seit einem Jahrzehnt beklagen die Bahngewerkschaften immer mehr tätliche Angriffe gegen die Beschäftigten. Wolfgang Mulke

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