■ Aussiedler: Bleibe nach Anweisung
Bonn (dpa) – Spätaussiedler haben künftig nur noch dann Anspruch auf volle Eingliederungs- und Sozialleistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre an dem ihnen zugewiesenen Wohnort bleiben. Dies beschloß gestern der Bundestag. Ziel der Neuregelung ist es, die jährlich rund 220.000 zumeist Rußlanddeutschen besser auf die gesamte Bundesrepublik zu verteilen. Zur Zeit besteht ein Ungleichgewicht, weil viele Aussiedler nicht in den ihnen zugewiesenen Orten – vor allem in Ostdeutschland – bleiben. Sie ziehen gen Westdeutschland, dort fehlen aber mittlerweile Arbeitsplätze, und die betroffenen Kommunen klagen über hohe Soziallasten.
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