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Blankovollmacht

■ Kritik am Verfassungsschutzgesetz

Berlin. Im Falle der parlamentarischen Verabschiedung des neuen Verfassungsschutzgesetzes wird dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Ansicht des Berliner Bürgerrechtlers Reinhard Schult (Neues Forum) eine „Blankovollmacht“ erteilt. Zugleich äußerte er gestern „den Verdacht, daß sich der Gesetzgeber mit den darin fixierten weitgehenden Befugnissen auf mögliche soziale Unruhen in der Stadt vorbereiten will“. Der Entwurf war in der vergangenen Woche nach langen Erörterungen mit den Stimmen der Regierungsparteien vom Verfassungsschutzausschuß gebilligt worden.

Schult forderte einen Aufschub der für Ende November geplanten Parlamentsbehandlung, um eine breite öffentliche Diskussion über die Legitimität des „in den Schützengräben des Kalten Krieges gezeugten“ Landesamtes zu ermöglichen. Das Neue Forum habe „erhebliche Zweifel“ an dessen Existenzberechtigung. Mit der Berufung auf die Gefahr von Rechts solle die „unkontrollierte repressive Macht“ ausgebaut werden. ADN

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