: Bittersüß
Über sieben Jahre dauerte das Verfahren gegen 24 Fluchthelfer:innen in Griechenland. Der Freispruch könnte weitreichende Folgen haben
Aus Mytilini Franziska Grillmeier
Es ist kurz nach Mittag. Im Gerichtssaal von Mytilini brummt die Standheizung auf höchster Stufe. Immer weiter rutschen die Kopfhörer des Gerichtssekretärs, mit denen er die Aufnahmen der Sprechenden mithört, in seinen Nacken hinunter. Über ihm erleuchten die kleinen runden Lichter im Raum ein Bild von Jesus, das mit zunehmend dunkleren Regenwolken vor den vergitterten Fenstern des Gerichtssaals immer heller wird. Der Prozess läuft an diesem Donnerstag, den 15. Januar, seit 9 Uhr morgens. Das Verfahren gegen die 24 Helfer, das an diesem Tag am Gericht der Hafenstadt von Lesbos verhandelt wird, dauert bereits siebeneinhalb Jahre.
Und doch ist es das erste Mal, dass eine der Angeklagten, Sarah Mardini – die syrische Schwimmerin, die 2015 mit ihrer Flucht nach Lesbos internationale Schlagzeilen machte – vor dem dreiköpfigen Richtertribunal steht. Die Richter mustern sie aufmerksam durch die Plexiglasscheibe, die noch an Pandemiezeiten erinnert. Sie erzählt von ihrer Arbeit mit der humanitären Organisation Emergency Response Centre International (ERCI). Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde sie unter anderem der Mitwirkung an einer kriminellen Organisation beschuldigt.
„Ich bin im September 2015 nach Lesbos gekommen“, sagt Mardini. Eine kleine Frau mit blondem Bob neben ihr übersetzt ihre Aussagen auf Griechisch, wodurch die Pausen, die entstehen, ihre Sätze wie kurze Sprachmemos im Raum hängen lassen. „Ich war selbst mit dem Boot dorthin geflüchtet. Als ich auf der Insel ankam, sagte ein Küstenwächter: ‚Geh zurück dorthin, wo du hergekommen bist.‘ Nur konnte ich nicht dorthin zurückgehen, wo ich hergekommen war.“
Mardini sieht hinauf zu den drei Richtern. Rechts daneben der Gerichtssekretär, der sich immer wieder über die Empore beugt, wenn die Sprechenden in seinem Kopfhörer nicht zu hören sind. Ganz links sitzt der Staatsanwalt. Dahinter haben die restlichen Angeklagten auf Holzstühlen Platz genommen und drumherum haben sich in Hufeisenform die Anwält:innen vor riesigen Dokumentstapeln platziert.
Einer der Richter fragt Mardini, was ihre Aufgabe bei der Organisation war. Sie antwortet, anfangs habe sie bei der Versorgung der Menschen geholfen, die von der Türkei aus an der griechischen Küste angekommen waren. Später dann unterstützte sie die Organisation als Übersetzerin vom Arabischen ins Englische. Dabei wurde sie in Moria – dem damals größten Fluchtlager Europas – sowie im einige Kilometer entfernten Familienlager Kara Tepe eingesetzt, das besonders schutzbedürftige Menschen aufnahm.
Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
Ein Jahr nach ihrer eigenen Flucht kam Mardini 2016 nach einem Zwischenaufenthalt in Deutschland zurück auf die Insel. Sie wollte jenen helfen, die wie sie auf der Insel ankamen. Zwei Jahre später wurde sie festgenommen. Die Anklagepunkte: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Beihilfe zur illegalen Einreise. Anklagen, die in einem Bericht des EU-Parlaments als der bislang größte Akt der Kriminalisierung von Solidarität in Europa bezeichnet wurden.
Die Hoffnung an diesem Prozesstag im Januar ist, dass das Gericht einen Tag später zu einem Urteil kommen wird. Dabei hat die Entscheidung eine Signalwirkung weit über Griechenland hinaus: Nach über sieben Jahren wird entschieden, ob humanitäre Hilfe an Europas Außengrenzen weiterhin unter strafrechtlichem Verdacht steht oder nicht.
Wenn ein Flugzeug auf Lesbos aufsetzt, bringt es Menschen mit ganz unterschiedlichen Erwartungen auf die Insel. Urlauber:innen, Bewohner:innen, Helfer:innen. Für einen so kleinen Inselflughafen ist die Spannweite groß. Denn dieser Ort hat in den vergangenen Jahren Leben verändert, Wege unterbrochen, Biografien neu geordnet.
Es ist das zweite Mal, dass Mardini seit ihrer Verhaftung nach Griechenland zurückkehrt. Mit derselben Hoffnung: endlich Klarheit in diesem Gerichtsverfahren zu bekommen. Denn da sie als Bedrohung der nationalen Sicherheit Griechenlands eingestuft worden war, durfte sie jahrelang nicht nach Lesbos zurückkehren. Was folgte, war Warten, Vertagungen und Verfahrensfehler. Einmal fehlten Übersetzungen der Anklageschriften, 2021 landete die Anklage vor einem nicht zuständigen Gericht und zwei Jahre später schickte das Berufungsgericht von Mytilini die Akten zurück an die Staatsanwaltschaft.
Bevor Mardini wieder in der ersten Reihe der Anklagebank Platz nimmt, sagt sie noch an die Richter gewandt: „Dieser Fall dauert nun fast acht Jahre. Im Grunde habe ich dabei mein Leben verloren.“
Sarah Mardini, Fluchthelferin
Denn es war am 21. August 2018, als Mardini am Flughafen von Mytilini von Zivilpolizisten kurz vor ihrer Abreise nach Berlin, ihrem Hauptwohnsitz, verhaftet wurde. Ihr Kollege, der deutsch-irische Rettungsschwimmer Seán Binder, der zu diesem Zeitpunkt die Rettungseinsätze der Organisation ERCI an den Küsten koordinierte, wollte die Situation klären. Er eilte zur Polizeistation und wurde dabei jedoch selbst festgenommen. Beide verbrachten über drei Monate in Haft, bevor sie gegen eine Kaution von 5.000 Euro freikamen. Genauso wie ihr Kollege, der griechische Seenotretter Nassos Karakitsos, der wegen der Anklage nach seiner Verhaftung Griechenland für einige Jahre nicht mehr verlassen darf.
Viereinhalb Jahre warten die Angeklagten auf den Prozessauftakt, der 2023 beginnt.
Dabei werden sie von einigen Anklagepunkten, darunter Spionage, freigesprochen. Der Prozess wegen angeblicher Schlepperei, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bleibt anhängig. Er beginnt im Dezember 2025. Auch zu diesem Zeitpunkt sind die Stühle des Gerichtssaals bis zum letzten Platz gefüllt. Die Protestbanner, die sonst gegenüber dem Gerichtssaal von Unterstützer:innen aufgehängt werden, fehlen jedoch. Es wirkt, als wolle man die Fronten nicht mehr neu eröffnen, als sei nach sieben Jahren alles gesagt.
Noch im Dezember sagt der Chefermittler aus, dass die Angeklagten über WhatsApp Informationen über den Standort und den Zustand von Booten ausgetauscht hätten. Des Weiteren seien diese Informationen nicht an die griechischen Behörden weitergegeben worden. Doch ein Beamter der griechischen Küstenwache widersprach dieser Einschätzung und sagt aus, dass die Freiwilligen eng mit der griechischen Küstenwache zusammengearbeitet hätten. Zudem kann der Chefermittler der Polizei auf Nachfrage der Richter keine Beweise für die Bildung einer kriminellen Vereinigung und für den Schmuggel vorweisen und verweist darauf, die Angeklagten selbst zu befragen, woher sie von den ankommenden Booten wussten.
Als Binder diesem Januar wie Mardini vor die Richter tritt, braucht er keine Notizen, um zu wissen, was er sagen will. Die vergangenen Jahre haben dem heutigen Anwalt, der mittlerweile in London lebt, große Erfahrung in öffentlicher Rhetorik verschafft. Auf die Frage der Richter, wie die Organisation über das Ankommen der Boote Bescheid wusste, gibt er an, dass die Helfenden entweder die Boote direkt sehen konnten oder im Austausch mit anderen Organisationen handelten und dabei die Küstenwache stets informierten.
Die Rettungsschichten bestanden vor allem darin, Schiffe zu sichten, so Binder. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens standen jeweils zwei Freiwillige an der Küste, beobachteten, warteten und lauschten. Wenn sie ein Boot in Seenot gehört oder gesehen hätten, seien sie hinaus aufs Meer gefahren oder hätten an der Küste medizinische Hilfe geleistet.
Auch andere Angeklagte, die an diesem Tag erschienen sind, schildern dem Gericht, wie die Situation bei der Ankunft für Tausende Menschen zwischen 2016 und 2018 auf der ägäischen Insel aussah, und dass sie in Notsituationen halfen, in denen Behörden ihren Pflichten nicht nachkamen. Manche verweisen auf die Tatsache, dass sie noch immer nicht wissen, warum sie angeklagt sind.
Schon im Dezember zersplittert die Anklage vor Gericht immer weiter. Auch deswegen vielleicht scheint Seán Binder etwas weniger nervös, als er kurz vor seiner Landung vor dem Gerichtsverfahren schreibt: „Die Anklage ist zusammengebrochen. Wenn ich mir Sorgen mache, dann darüber, dass ich zu zuversichtlich bin. Schließlich stehen immer noch 20 Jahre auf dem Spiel.“
Zugleich weist Binder immer wieder darauf hin, dass er in seinem Verfahren, anders als andere, die von der griechischen Justiz wegen Schmuggels angeklagt sind, auf internationale Unterstützung zählen kann.
Zacharias Kesses, Anwalt
2.437 Menschen in Haft oder Untersuchungshaft
Nach Angaben des griechischen Ministeriums für Bürgerschutz saßen im September 2025 landesweit 2.437 Menschen wegen Schmuggelvorwürfen in Haft oder Untersuchungshaft. Viele von ihnen warten seit Monaten auf ihr erstes Gerichtsverfahren. Ein Bericht des Legal Centre Lesvos und des Human Rights Legal Projects schätzt ihren Anteil auf knapp 30 Prozent. Verurteilte mit Haftstrafen von 15 Jahren oder mehr bilden damit die zweitgrößte Gruppe unter den Inhaftierten im Land. Unter ihnen sind Menschen aus Afghanistan, Somalia und Sudan, wo der seit 2023 andauernde Krieg fast 13 Millionen Menschen vertrieben und damit die größte Fluchtbewegung der Gegenwart ausgelöst hat.
Besonders sichtbar ist das Phänomen auf der Insel Kreta. Dort wurden zuletzt zahlreiche Sudanesen festgenommen, die meisten von ihnen unter 25 Jahre alt. Ihnen wird nach der Überfahrt vorgeworfen, Menschen geschmuggelt und an den Überfahrten verdient zu haben. Doch die mutmaßlichen Organisatoren sitzen in der Regel nicht auf den Booten. Stattdessen überlassen sie das Steuer gezielt besonders jungen Flüchtenden.
In der Hälfte der Fälle dauern die Verfahren laut dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) weniger als 25 Minuten. Sie können aber eine lebenslange Haft nach sich ziehen. Viele dieser Verfahren finden derzeit auf der Insel Kreta statt. Kreta hat sich im vorigen Jahr zum wichtigsten Einreisepunkt für Asylsuchende in Griechenland entwickelt und damit die ägäischen Inseln Lesbos und Samos überholt. 2025 erreichten laut griechischen Behörden fast 20.000 Menschen die Insel. Viermal so viele wie im Jahr zuvor.
Mit den steigenden Ankünften nehmen auch die Verurteilungen von Bootsführenden zu. Der Strafverteidiger Spyros Pantazis, der einige Beschuldigte in Kreta rechtlich vertreten hat, warnt davor, Verfahren in kurzer Zeit allein auf Basis von Aussagen der Küstenwache aufzubauen, ohne der Verteidigung eine echte Befragung der Zeugen im Gericht zu ermöglichen. „Solche Praktiken werfen ernste Fragen zur Einhaltung der Garantien eines fairen Verfahrens nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf.“
Spyros Galinos, als Gerichtsbeobachter der Organisation CPT präsent, weist außerdem darauf hin, dass öffentliche Aufmerksamkeit entscheidend für den Prozessverlauf sein kann. „Wenn man einen Gerichtssaal betritt, ist es wie auf einem Fußballfeld. Gewinnen hängt natürlich von den Spielern ab, aber genauso von den Anwesenden um einen herum.“
Nach einer Mittagspause empfiehlt der Staatsanwalt den Richtern die Freisprechung aller Angeklagten. Es hätte keine „unabhängige Grundlage für die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten nachgewiesen werden“ können. Der Staatsanwalt betont, es fehlten die Beweise, dass Mitglieder der Organisation mit Menschen auf den Booten kommunizierten, um Informationen über die Ankünfte zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hält zudem fest, dass die Beihilfe zur illegalen Einreise nicht nachgewiesen sei und auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Spenden an die Organisation und etwaigen illegalen Aktivitäten nachgewiesen werden könne.
Binder schreibt auf seinem Instagramaccount: „If we win, we swim.“ („Wenn wir gewinnen, schwimmen wir.“) Nach dem Plädoyer der Staatsanwalt erheben sich die Anwälte und Anwältinnen, um ihre Schlussstatements vorzutragen. Eine nach dem anderen. Da es über ein dutzend Anwälte und Anwältinnen sind, die an diesem Tag die 24 Angeklagten vor Gericht vertreten, verstreichen die Stunden.
Kurz nach 7 Uhr abends kündigt der Richter an, dass das Urteil in einer Stunde verkündet werde. Um 8.15 Uhr kehren alle Beteiligten in den Gerichtssaal zurück. Der Richter setzt sich, schweigt einen Moment – dann fällt er das Urteil: Freispruch für alle Angeklagten.
Es dauert einige Minuten, bis der Jubeltaumel das kleine Grüppchen der Angeklagten aus dem Gerichtsgebäude laufen lässt. Binder, Mardini und der griechische Seenotretter Nassos Karakitsos stehen Arm in Arm mit dem gleichfalls angeklagten Pensionisten Pieter Wittenberg auf den oberen Treppenstufen des Gerichtssaals. „Menschen zu retten, ist kein Verbrechen“, sagt Mardini. „Wenn doch, dann sind wir alle Verbrecher.“ Die Menge aus Freunden und Familie, Unterstützerinnen und Anwälten, die sich nun unter ihnen versammelt hat, klatscht ausgelassen. Auf Seán Binders Instagramkanal steht jetzt: „We swim“ („Wir schwimmen“).
Und doch ist in diesen Minuten auch die Wut und Fassungslosigkeit zu spüren, dass es über sieben Jahre dauerte, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Wies de Graeve von Amnesty International, der bei jedem Gerichtsverfahren über die vergangenen Jahre auf die Insel gereist ist, sagt der taz, das Urteil sei ein starkes Signal an Griechenland und Europa. Menschenleben zu retten und anderen zu helfen sei eine Pflicht und kein Verbrechen. Auf die Frage, wie er auf den Prozessverlauf blickt, sagt er: „Man darf das Normale nicht als etwas Außergewöhnliches betrachten. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieser langwierige Gerichtsprozess zu keinem Zeitpunkt etwas mit realen Anklagen zu tun hatte.“ Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hätten dies heute bestätigt.
Zacharias Kesses, der Anwalt von Binder und Mardini, sagt gegenüber der Presse: „2.897 Tage brauchte die Justiz, um das Offensichtliche auszusprechen.“ Auf die Frage der taz, wie er das Urteil nun bewerte, sagt er: bittersüß. Bitter, weil es fast acht Jahre gedauert hat, zu diesem Urteil zu kommen, das aufgrund der dünnen Beweislage schon vorher hätte getroffen werden können. Süß, weil es einen Präzedenzfall für andere Fälle geschaffen hätte, wenn es hier zu einer Verurteilung gekommen wäre. „Bis jetzt wissen wir, dass es viele Strafverfolgungen gab, aber keine Verurteilung. Genau deshalb ist es sehr wichtig, dass das Gericht die Anklage fallen gelassen hat.“
Dann verschwindet auch der Anwalt in der Menschenmenge, die mittlerweile jubelnd um den Zebrastreifen vor dem Gerichtssaal steht, Konfettiknaller losgehen lässt und sich langsam in Richtung Küste in Bewegung setzt. An dem kleinen Küstenstreifen unterhalb der Burg der Hafenstadt sitzen nur noch wenige Gäste um 9 Uhr abends bei Fisch und Salat hinter den Plastikplanen in einer der grell beleuchteten Küstentavernen. Am Strand angekommen, ziehen immer mehr Menschen, von schwachen Straßenlaternen beleuchtet, ihre Hemden aus, legen Hosen und Winterjacken über ein altes Holzboot und laufen durch die Kälte bis zum Wasserrand. Darunter auch Mardini, Karakitsos und Binder. Dann tritt auch der Anwalt Zacharias Kesses seine Businessschuhe weg, streift den Anzug ab und springt ins nachtschwarze Wasser.Franziska Grillmeier
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