Bitcoin-ETF und die SEC: Zwischen Mainstream und Manipulation
Die US-Börsenaufsicht SEC könnte bald die ersten Bitcoin-ETFs genehmigen. Für Aufregung sorgt nicht nur das – sondern auch ein Hackerangriff.
Die Kryptowährung, das ist offensichtlich, ist mehr Spekulationsobjekt als konservative Anlageform. Dennoch wird in diesen Tagen eine wegweisende Entscheidung der US-Börsenaufsicht SEC erwartet, die dem Bitcoin als Teil des Finanzmarktes eine neue Bedeutung geben könnte: Mehrere große Vermögensverwalter und ETF-Emittenten wie BlackRock, Fidelity oder Ark Invest haben bei der SEC Anträge eingereicht, um Bitcoin-ETFs ausgeben zu können.
Am Dienstag sorgte bereits eine gefälschte Mitteilung auf dem offiziellen X-Account (ehemals Twitter) der US-Börsenaufsicht für Verwirrung und Euphorie: Demzufolge sei der Weg für die Zulassung der ETFs frei. Unmittelbare Folge: Der Kurs der Kryptowährung stieg deutlich an. Bereits in den vergangenen Wochen war der Kurs in Erwartung einer ETF-Zulassung immer weiter gestiegen. Wenig später teilte die Behörde mit, die Ankündigung sei falsch gewesen. Der SEC-Account bei X sei gehackt worden, der fragliche Post wurde gelöscht.
Doch was ist ein ETF eigentlich?
ETFs – für das englische „Exchange Traded Fund“ – sind Indexfonds. Sie bilden einen Börsenindex nach, zum Beispiel den Deutschen Aktienindex DAX. Ein ETF, der den DAX nachbildet, müsste also für die Anleger:innen die Aktien der darin enthaltenen Unternehmen kaufen. Der ETF folgt dann in seiner Wertentwicklung dem entsprechenden Index. ETFs gelten daher im Vergleich zu Einzelaktien als sicherere Anlageform. Der Emittent eines Bitcoin-ETFs würde dementsprechend in Höhe der angelegten Kund:innengelder Bitcoin kaufen.
Ein Bitcoin-ETF würde der Kryptowährung den Einzug in den Kanon der seriösen Anlageformen bieten – sowohl was das Image angeht als auch praktisch. Denn der reguläre Bitcoin-Kauf ist mit Hürden und Risiken verbunden. Es gilt, ein spezielles Wallet, eine Art digitale Geldbörse anzulegen, in der die Bitcoins verwahrt werden; beziehungsweise deren Teilmengen, ein Bitcoin ist aktuell rund 41.000 Euro wert. Der Schlüssel zum Wallet muss sicher aufbewahrt werden, damit man den Zugriff nicht verliert.
Während man sich bei einer Bank im Fall eines Festplattencrashs und vergessener Passwörter im Zweifelsfall mit dem Ausweis wieder als legitime:r Nutzer:in identifizieren kann, ist das beim Bitcoin, der ohne zentrale Instanz auskommt, nicht möglich. Ein Bitcoin-ETF würde also für Investor:innen die Prozesse vereinfachen. Das könnte dazu führen, dass viel frisches Geld in den Kryptomarkt fließt.
Hendrik Buhrs, „Finanztip“
Beteiligungsmöglichkeit für institutionelle Anleger
„Ich rechne damit, dass eine Zulassung Bitcoin mehr in den Mainstream rücken würde“, sagt Hendrik Buhrs, Experte für Börse und Finanzen beim Verbraucherportal Finanztip. Auch wenn sich die Zulassung nicht direkt auf Deutschland auswirkt, seien die USA ein wichtiger Markt. Außerdem öffne ein Bitcoin-ETF auch eine Beteiligungsmöglichkeit für institutionelle Anleger wie etwa Pensionsfonds an der Kryptowährung.
Für den Bitcoin selbst würde die neue Zielgruppe vermutlich zu steigenden Kursen führen. Profitieren würden davon vor allem Bitcoin-Inhaber:innen, die schon vor langer Zeit investiert haben und damit neue Gewinne einfahren würden. Von der ursprünglichen Idee der Kryptowährung würde sie sich mit Bitcoin-ETFs aber weiter entfernen.
Eigentlich war Bitcoin einst als Zahlungsmittel gedacht, das international und losgelöst von zentralen Instanzen wie Staaten und Banken funktioniert und auch Menschen den Zugang zu digitalen Zahlungsinstrumenten ermöglicht, die kein Bankkonto haben. Als ernsthaftes Zahlungsmittel lässt sich Bitcoin jedoch aufgrund der starken Kursschwankungen schon seit Jahren kaum mehr nutzen.
Reine Bitcoin-ETFs, wie sie jetzt in den USA vor der mutmaßlichen Zulassung stehen, gibt es in Deutschland nicht – hier ist die rechtliche Situation eine andere. „Ein börsengehandelter offener Publikumsfonds, der die Entwicklung eines einzigen Werts – in diesem Fall Bitcoin – abbildet, wäre sowohl nach unseren nationalen Produktregeln als auch den EU-Regeln für harmonisierte Wertpapierfonds mit dem Prinzip der Risikomischung – einem wesentlichen Prinzip der Fondsregulierung – unvereinbar“, so eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Ein ETF muss hierzulande also immer mehrere unterschiedliche Wertpapiere enthalten.
Dennoch gibt es ETFs, die die Bezeichnung „Bitcoin“ im Namen tragen. Hier gilt es, genau hinzuschauen: Darin stecken könnten etwa verschiedene Aktien aus der Kryptowelt, ein Teil Bitcoins oder abgeleitete Wertpapiere. Finanztip-Experte Buhrs empfiehlt, Kosten, Inhalt und Kursentwicklung vor einem eventuellen Kauf genau zu prüfen. Denn der Kurs des Produkts entwickle sich nicht notwendigerweise analog zum Bitcoin-Kurs.
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