Bischöfin Käßmann geschont: "Ungeteiltes Vertrauen"

Trotz Trunkenheit am Steuer – der Rat der Evangelischen Kirche bekennt sich einstimmig zu seiner Vorsitzenden Bischöfin Margot Käßmann. Sie solle auch weiterhin den Weg bestimmen.

Darf weiter den Weg bestimmen: Bischöfin Käßmann. Bild: dpa

HANNOVER apn | Nach ihrer Trunkenheitsfahrt hat Bischöfin Margot Käßmann Rückendeckung vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhalten. Das kirchliche Leitungsgremium sprach seiner Vorsitzenden einmütig das Vertrauen aus, wie die EKD am Mittwoch in Hannover mitteilte. Darauf hätten sich die 14 Ratsmitglieder, zu denen auch Käßmann selbst gehört, am Dienstagabend auf einer Telefonkonferenz verständigt.

Auf einer regulären Sitzung, die noch in dieser Woche stattfinden soll, werde dann eine abschließende Bewertung des Vorfalls vorgenommen. "In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll", hieß es in der Mitteilung

Käßmann war am späten Samstagabend auf der Rückfahrt von einem privaten Termin stark betrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Die Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel ignoriert hatte. Eine Blutprobe ergab 1,54 Promille, wie die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte. Ab 1,1 Promille liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat vor. Käßmanns Führerschein wurde eingezogen, ein Strafverfahren eingeleitet.

Käßmann selbst sagte am Dienstag bis auf weiteres alle öffentlichen Termine ab. Die Bischöfin werde in den nächsten Tagen eine Auszeit nehmen, sagte der Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch.

Medienberichte, wonach bei der Trunkenheitsfahrt eine unbekannte weitere Person im Dienstwagen der Bischöfin saß, bezeichnete Neukirch als reine Spekulation. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung soll Käßmann, bei der Fahrt auf dem Weg von einem Kinobesuch in der Hannoverschen Innenstadt zu ihrer Wohnung gewesen sein. Auch dies wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Schnelles Strafverfahren

Das Strafverfahren gegen Käßmann soll schnell abgeschlossen werden, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erklärte. "Bei klarer Sachlage dauert ein normales Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt nur einige Wochen", sagte Sprecher Hans-Jürgen Lendeckel. Im Fall der Bischöfin habe die Polizei die Akten bereits der Staatsanwaltschaft übersandt.

Das Ermittlungsverfahren gegen Käßmann werde geführt wie gegen jeden anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.

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