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Bingo spielen für die Umwelt

■ Verwaltungsgericht genehmigt Umwelt- und Entwicklungslotto

Hannover (taz) – Die großen bundesdeutschen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen dürfen ein eigenes gemeinnütziges Lotteriespiel etablieren. Das Verwaltungsgericht Hannover verurteilte am vergangenen Freitag Niedersachsen dazu, einer Stiftung der Umwelt- und Entwicklungsorganisationen die Genehmigung für ein landesweites Gewinnspiel zu erteilen. Unter dem Namen „Neue Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung“ versuchen zehn Organisationen – von der Welthungerhilfe bis hin zu Greenpeace – seit Jahren bundesweit oder in einzelnen Ländern zugunsten von Umwelt- und Entwicklungshilfeprojekten ein Postleitzahlenspiel nach holländischem Vorbild einzuführen. Niedersachsen hatte zuletzt einem Umwelt-Bingo, das nun die hannoversche Lottogesellschaft veranstaltet, den Vorzug gegenüber der Bundesumweltlotterie gegeben. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts erfüllte der Antrag jedoch alle Genehmigungsvoraussetzungen, wie einen ordnungsgemäßen Ablauf des Spiels oder die Zuverlässigkeit des Veranstalters, außerdem sahen sie einen Bedarf. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisationen haben dem Land nach dem Urteil noch einmal Gespräche über eine einvernehmliche Lösung angeboten. Das Land will Rechtsmittel einlegen. Mit dem Urteil würden „die überkommenen Grundsätze des deutschen Lotterierechts ausgehebelt“, sagte gestern der Sprecher des Innenministeriums in Hannover. Jürgen Voges

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