Neues vom Wohnungsmarkt: Billiger wohnen
■ Fehlbelegungsabgabe für ältere Sozialwohnungen sinkt ab April 1999
Rund 10.000 Menschen in Bremen und Bremerhaven dürfen ab April 1999 weniger für ihre Wohnung bezahlen. Die Bremer Baubehörde will die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen erheblich senken, im Durchschnitt um ein bis zwei Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Profitieren werden die Bewohner jener 5.000 Wohnungen, die vor 1966 gebaut worden sind, und die von Menschen belegt sind, die eigentlich zu viel verdienen, um in den Genuß einer öffentlich geförderten Bleibe zu kommen.
Hintergrund sind die seit 1995 sinkenden Mieten im Lande Bremen. „Da haben sich die Leute mit Blick auf andere Mietobjekte schon gefragt, soll ich in meiner Wohnung bleiben oder wegziehen, vielleicht sogar ins Umland“, begründete Bausenator Bernt Schulte (CDU). „Kein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung soll mehr zahlen als ein Mieter im preisfreien Bestand“, erklärt Manfred Bitomsky, Leiter des Amtes für Wohnung und Städtebauförderung.
Die fraglichen Wohnungen sollen ab 1999 nur noch höchstens neun Mark (Kostenmiete plus Fehlbelegungsabgabe) pro Quadratmeter kosten, das entspreche der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer dennoch mehr zahlen müßte, weil die Kostenmiete höher liegt, dem kann auf Antrag Geld zurückerstattet werden.
Gleichzeitig wird das Wohnungsamt nur noch maximal drei statt bisher fünf Mark an Fehlbelegungsabgabe einziehen. Die werden dann fällig, wenn ein Mieter 40 Prozent über der zulässigen Einkommensgrenze für eine Sozialwohnung liegt, wer weniger hat, zahlt auch nur eine bzw. zwei Mark Fehlbelegungsabgabe. Ganz von der Abgabe befreit werden Mieter, die bis zu zehn Prozent über der Einkommensgrenze liegen. Dieses Limit, bis zu der die Mieter B-Schein berechtigt sind, beträgt bei Ein-Personen-Haushalten 23.000 Mark pro Jahr, für zwei Personen 33.000 und bei vier 49.400 Mark.
Wenn die Bürgerschaft das neue Gesetz absegnet, verzichtet die Baubehörde allein im Jahr 1999 auf 1,6 Millionen Mark. „Dafür stoppen wir die Abwanderung aus belasteten Wohngebieten“, sagt Schulte. Vor drei Jahren erst hatte die Bürgerschaft vor dem Hintergrund steigender Mieten einstimmig eine höhere Fehlbelegungsabgabe beschlossen.
Allerdings ist ein Ende dieser Abgabe generell absehbar, weil immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Noch gebe es im Land 20.000 Sozialwohnungen, die vor 1966 gebaut wurden. Im Jahre 2002 werden es nur noch 5.000 sein. Dann, so die Überlegungen der Baubehörde, könnte die Fehlbelegungsabgabe generell wegfallen. jof
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