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Billige Eier aus dem Käfig

Tierquälerische Käfighaltung von Legehennen ist nicht wettbewerbswidrig, entschied das Bundesgericht in Karlsruhe gestern. Es wies damit die Klage eines Eierproduzenten zurück, der seinen Hennen freien Auslauf gewährt. Er hatte die Klage gegen einen Mitbewerber damit begründet, daß sich dieser durch die Käfighaltung einen Wettbewerbsvorteil verschaffe, der mindestens vier Pfennig pro Ei ausmache. Die Bundesrichter wiesen die Klage ab, weil eine EG-Richtlinie von 1988 die Haltung in Käfigen mit 400 Quadratzentimeter Fläche erlaubt. Die deutsche Hennenhaltungsverordnung fordert immerhin 450 Quadratzentimeter (20 x 22,5 Zentimeter). Die Bundesrichter ließen offen, ob die Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. AP/Foto: Erik-Jan Ouwerkerk

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