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Bezirk schützt arme Mieter

Das Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg will Bewohner auch künftig durch Mietobergrenzen vor der Verdrängung aus ihrem Stadtgebiet schützen. Der Bezirk wolle daher gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Mietobergrenzen vom 18. Juli vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, teilte das Amt gestern mit. Das Gericht hatte Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt. Der Schutz der Bevölkerung vor Verdrängung sei kein rechtmäßiges Sanierungsziel, sondern eine Milieuschutzsatzung, hieß es im Urteil. Das sieht der Bezirk anders. Das Baugesetzbuch sei sehr wohl hinreichende Grundlage zur Formulierung sozialer Sanierungsziele, hieß es. „Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt“, sagte Bezirksbaustadtrat Franz Schulz (Grüne). Es müsse alles getan werden, das Urteil nicht bestandskräftig werden zu lassen. Das Urteil war unter anderem von der Industrie- und Handelskammer Berlin begrüßt worden. Es sei eine Chance für die am Boden liegende Bauwirtschaft. DPA