: Bewährungsstrafe für DDR-Ankläger
Dresden (rtr) – Das Dresdner Landgericht hat gestern einen früheren DDR-Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung in sieben Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der heute 60jährige hatte in den 80er Jahren als Vertreter der Bezirksstaatsanwaltschaft Dresden an Prozessen gegen Ausreisewillige mitgewirkt. Dabei habe er indiskutabel hohe Strafen gefordert, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die DDR-Richter waren seinen Anträgen ausnahmslos gefolgt.
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