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■ BewährungEmbargo gebrochen

München (dpa) – Wegen Verstoßes gegen das UN-Handelsembargo gegen Serbien hat das Münchner Amtsgericht zwei 44 und 61 Jahre alte Kaufleute zu Bewährungsstrafen von 15 und 13 Monaten verurteilt. Laut Außenwirtschaftsgesetz wird ein Verstoß üblicherweise mit Strafen nicht unter zwei Jahren geahndet. Das Schöffengericht ging jedoch von einem minder schweren Fall aus und sah auch von einer Geldbuße ab, da die beiden Männer für die Fahndungskosten der Zollbehörde in Höhe von knapp 80.000 Mark aufkommen müssen.

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