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Bewährung für DDR-Richter gefordert

Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen einen DDR-Oberrichter für Arbeitsrecht und einen seiner untergebenen Kollegen hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Berliner Landgericht Bewährungsstrafen von je einem Jahr wegen Rechtsbeugung gefordert. Die Juristen waren 1982 mit dem Fall einer staatlichen Angestellten befaßt, die wegen eines Ausreiseantrags ihres geschiedenen Ehemanns gekündigt worden war. Die Angeklagten hatten die Kündigung als gerechtfertigt bezeichnet, weil die Frau sich nicht völlig von ihrem Mann distanzierte.

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