: Betriebsratswahlen in der DDR zum ersten Mal
Berlin (dpa) - Werktätige in der DDR werden in diesem Jahr erstmals Betriebsräte wählen können. Die Wahlen aufgrund des neu einzuführenden Betriebsverfassungsgesetzes sollen noch bis zum 31. Dezember durchgeführt werden. Dies geht aus einem vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Paket von Gesetzesentwürfen hervor. Als Übergangsregelung ist vorgesehen, daß Vertretungen von Werktätigen, die vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrages nach demokratischen Grundsätzen gewählt wurden, im Amt bleiben. Die in der Weimarer Zeit geschaffenen Betriebsräte waren noch vor Gründung der DDR 1948 mit den sogenannten Bitterfelder Beschlüssen abgeschafft worden.
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