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Betriebsdisziplin

Wiederholte Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz rechtfertigt auch ohne störende Auswirkungen auf den Betrieb eine Kündigung des Arbeitnehmers, hat das Arbeitsgericht Frankfurt unlängst entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Buchhalters gegen einen Verlag zurück.

Der Buchhalter war trotz zweier Abmahnungen auch in der Folge mehrmals zu spät an den Arbeitsplatz gekommen. Der Verlag sprach schließlich die fristgerechte Kündigung aus. Laut Urteil ist die Kündigung in Anbetracht der „Aufrechterhaltung der Betriebsdisziplin“ rechtlich zulässig.(Az.: 5 Ca 2231/02)