piwik no script img

BestattungskulturenAuf dem Friedhof sind nicht alle gleich

Das geplante Integrationsgesetz erlaubt es Muslimen, ihre Toten im Leichentuch zu bestatten. Die kulturellen Eigenarten anderer Gruppen, etwa der Hindus, Bosnier oder Vietnamesen, werden nicht berücksichtigt.

Der islamische Friedhof in Gatow Bild: dpa

Mit dem Integrationsgesetz hat der Senat auch eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen und kommt damit Muslimen entgegen. Denn nach muslimischer Tradition bestattet man Tote im Leichentuch - ohne Sarg. In Deutschland gilt aber Sargzwang, sofern der Leichnam nicht eingeäschert wird. Die sarglose Bestattung soll ab 2011 in muslimischen Grabfeldern in Neukölln und Gatow möglich werden.

Die ersten türkischen Zuwanderer sind längst über 60 Jahre alt. Beerdigungen werden in den nächsten Jahren stark zunehmen. Viele Familien haben ihre Toten bisher in die Türkei überführen lassen, Schätzungen sagen zwischen 70 und 90 Prozent - Statistiken gibt es nicht. "Da hat der Sargzwang in Berlin eine große Rolle gespielt", sagt die türkischstämmige SPD-Abgeordnete Ülker Radziwill. Aber nicht nur: "Die türkischen Zuwanderer sind als Gastarbeiter gekommen und hatten oft im Kopf, irgendwann in die Türkei zurückzukehren." Und da überwiege oft der Wunsch, "in der Heimaterde bestattet zu werden", so Radziwill. Doch je mehr die Kinder in Deutschland verwurzelt seien, "denkt man pragmatisch: Schließlich können sich die Kinder in Berlin besser um die Grabpflege kümmern." Die Gesetzesänderung gehe auf einen Wunsch türkischer Vereine zurück, der schon in der vergangenen Legislaturperiode an die Politik herangetragen wurde, so die Politikerin.

Integrationsgesetz

Bis zum Jahresende soll es vom Abgeordnetenhaus bewilligt sein: Das "Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration", das Berlin sich als erstes Bundesland geben will. Geregelt wird darin unter anderem die Beteiligung von EinwanderInnen an öffentlichen Mitbestimmungsgremien bei der Sport- oder Gesundheitspolitik. Auch soll es die Chancen von MigrantInnen auf Ausbildung oder Beschäftigung im öffentlichen Dienst verbessern, indem Qualifikationen wie interkultureller Kompetenz oder Mehrsprachigkeit bei Bewerbungen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird.

Die Türkische Gemeinde Deutschland (TGD) begrüßt das Gesetz: TGD-Vorsitzender Kenan Kolat kündigte an, den Parteien im Bundestag noch in diesem Jahr einen Entwurf für ein ähnliches Bundesgesetz vorlegen zu wollen. Kritik kommt dagegen von der IHK Berlin: Das Gesetz sei "unvollständig und zu bürokratielastig", so IHK-Geschäftsführer Jan Eder.

Auch die Opposition meckert: Das Gesetz schaffe einen "Anreiz, die deutsche Staatsbürgerschaft abzulehnen", so die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Canan Bayram. Mieke Senftleben, integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, schlägt vor, statt Einstellungsverfahren mit einem Gesetz weiter zu bürokratisieren, künftig mit "anonymisierten Bewerbungen" zu arbeiten. Und der Landeschef der CDU, Frank Henkel, erklärt das Gesetz zu "Symbolpolitik", die Migranten "so gut wie gar nichts" bringe. Integrationssenatorin Carola Bluhm (Linke) weist alle Kritik zurück: Das Integrationsgesetz sei "ein Baustein der Integrationspolitik". (awi)

Das ist auch der Grund, warum das Bestattungsgesetz lediglich für eine einzige religiöse Gemeinschaft geändert wird und nicht die Wünsche anderer Zuwanderer berücksichtigt. Etwa die der Hindus: Ihre Totenzeremonie schreibe ebenfalls ein Leichentuch vor, erläutert Somashekar Reddy von der Indischen Solidaritätsaktion. So würde die Gesetzesänderung ihren Wünschen eigentlich entgegenkommen, wäre das Leichentuch nicht an die zwei muslimischen Friedhöfe in der Stadt gebunden. Dort bestatten Hindus die Toten nicht.

Auch muslimische Bosnier geraten beim Umgang mit dem Tod an die Grenzen der Berliner Gesetze. "Sie wollen ganz überwiegend ihre Toten nach Bosnien überführen lassen", ist die Erfahrung von Bestatterin Snjzana Cvitovic. "Aber Bosnier haben den Wunsch, die Überführung im Leichentuch zu tun", so die Bestatterin. Deutsche Gesetze lassen das bisher nicht zu.

Ähnlich erlauben die Gesetze Russlanddeutschen nicht, ihre Toten auf traditionelle Weise zu beweinen. Die russlanddeutsche evangelische Pfarrerin aus Marzahn, Swetlana Bossauer, sagt: "Russlanddeutsche haben keine Berührungsängste gegenüber Toten. Die Bestattung war auch Angelegenheit der Familie." So hätte sich die Gewohnheit verankert, die Toten ein bis drei Tage zu Hause aufzubewahren und zu beweinen. In Deutschland schreibt das Gesetz hingegen vor, dass Tote unverzüglich nach der amtlichen Todesfeststellung ins Kühlhaus gehören.

Bei kaum einem anderen Thema halten sich kulturelle Besonderheiten so hartnäckig wie beim Umgang mit dem Tod. Doch anders als die türkische Community, die in allen wichtigen Parteien, in Gewerkschaften und anderen Verbänden Vertreter hat und sich über den Türkischen Bund auch Gehör verschaffen kann, sind es andere Zuwanderergruppen nicht gewohnt, ihre Interessen von selbst an die Politik heranzutragen. Selbst dann nicht, wenn - wie beim Entwurf des Integrationsgesetzes - der Integrationsbeauftragte Piening rund 100 Vereine um ihre Meinung gebeten hat.

Manchmal ist es bloße Bescheidenheit, wie es der Inder Somashekar Reddy sagt: "Wir sind ja nur ein paar Landsleute und können für uns nicht ein Sondergesetz beanspruchen." Andere Vereine kümmern sich mehr um die Politik in ihren Herkunftsländern als um Integrationsfragen. Oder aber, so die Koreanerin Kim In Sun vom Interkulturellen Hospiz, sie haben "den Eindruck, dass sich Piening sowieso nicht für die Belange von Ostasiaten interessiert, weil wir nicht so laut brüllen wie andere",

Kim lädt für Ende August zu einem Gesprächskreis ostasiatischer Vereine zum Thema Bestattungskultur ein. "Ich kann noch nicht für alle Ostasiaten sprechen. Aber mit Sicherheit weiß ich, Berlin braucht für Buddhisten eine Trauerkapelle mit 200 bis 300 Plätzen ohne christliche Symbole an den Wänden."

Erst vor drei Jahren hat sich der vietnamesische Verein "Hoi Thien Tu Tam" in Lichtenberg gegründet, der sich der Themen Sterbebegleitung, Hospiz und Bestattung angenommen hat. "Viele Vietnamesen wollten ursprünglich nur für wenige Jahre nach Deutschland kommen und im Alter in ihren Heimatort zurückkehren, dorthin, wo der Ahnenaltar steht", sagt Nguyen Quet Thang vom Verein. Darum hat das Thema Beerdigung lange keine Rolle gespielt. Doch die Realität hat auch sie eingeholt.

In Vietnam ist es üblich, Tote zunächst drei Jahre lang auf einem Friedhof zu begraben. Danach werden in einem naturreligiösen Zeremoniell, das noch wichtiger ist als die Erstbestattung, die gereinigten Knochen oder die Asche aus der Erde geholt und für die Ewigkeit im Familientempel aufbewahrt. Der liegt oft auf dem Reisfeld der Familie. Bisher, so die Vereinsfrau, habe noch kein Vietnamese in Berlin den Wunsch geäußert, einen Grabvertrag für lediglich drei Jahre abzuschließen. Das könnte aber kommen. Eine Gesetzesänderung wäre dazu nicht nötig. Die Friedhöfe müssten sich nur interkulturell öffnen und solche Verträge zulassen.

An der Friedhofsordnung scheitern auch oft traditionelle Bestattungen von Sinti und Roma. "Traditionell gesonnene Menschen bevorzugen eine gemauerte Gruft, weil der Sarg keinen Kontakt mit Erde haben darf", erläutert Rüdiger Benninghaus von Rom e. V. aus Köln. Das erlauben manche Friedhöfe, andere nicht. Oft scheitert die Gruft aber auch am Geld. "Dann gibt es den Kompromiss, dass Kies unter den Sarg gestreut wird. Das ist gesetzlich kein Problem."

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

3 Kommentare

 / 
  • P
    phate

    @EnzoAduro:

    Es gibt dahinter durchaus einen Sinn. Der Mensch besteht ja bekanntlich zum Großteil aus Wasser. Nach einer gewissen Zeit im Sarg schwimmen die menschlichen Überreste daher in einer Art "Suppe", die allerdings auch einiges an Giftstoffen aus dem menschlichen Körper enthält. In Deutschland legt man Wert darauf, dass diese Gifstoffe möglichst nicht ungefiltert ins Grundwasser gelangen. Daher sind die Särge auch mit entsprechenden Böden ausgelegt, um genau das zu verhindern. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften, wie die Särge ausgekleidet sein müssen.

    Im Falle einer Beerdigung ohne Sarg würden eben diese Vorgaben ja nicht beachtet. Daher ist eine entsprechende "Sondergenehmigung" notwendig, wenn Leichen ohne Sarg beerdigt werden sollen.

  • S
    sue

    befremdlich. hauptstadt berlin mit dem höchsten anteil muslimischer bewohnerInnen in deutschland - und islamische beerdigungsriten wurden bisher ignoriert??? in hamburg ist das seit 1998 (!) kein problem ohne sarg, im leichentuch, gen mekka gerichtet bestattet zu werden.

     

    http://www.friedhof-hamburg.de/ohlsdorf/grabstaetten/grabstaetten-verschiedener-nationen-und-religionen.html

  • E
    EnzoAduro

    Wozu braucht man überhaupt ein Gesetz? Wo ist der sinn darin da bestimmtes zu verbieten??