Bestattungs-Eklat in Berlin: Kirche lässt Nazi liegen
Die Landeskirche hat entschieden: Der Musikwissenschaftler Max Friedlaender erhält einen neuen Gedenkort auf dem Südwestkirchhof in Stahnsdorf.
Der Bischof der Landeskirche, Christian Stäblein, erklärte nun, man werde den Grabstein von Max Friedlaender „an zentraler Stelle auf dem Kirchhof“ neu aufstellen und dem 1934 Gestorbenen „ein ehrendes Gedenken bewahren“. Von einer Umbettung des Holocaustleugners Henry Hafenmayer werde man jedoch absehen.
Laut Stäblein soll ein „Gedenkort“ mit Friedlaenders Grabstein und einer Stele Leben und Werk des Wissenschaftlers würdigen, der 1852 in einer jüdischen Familie geboren wurde und später zum Protestantismus konvertierte. Zuständig für die historische Aufarbeitung soll das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (MMZ) in Potsdam sein.
Dies sei ebenso wie die Entscheidung, auf eine Urnenumbettung zu verzichten, „in enger Abstimmung mit den Nachfahren“ geschehen. Er sei „dankbar für ihr klares Votum und den gemeinsamen Austausch“, so der Bischof, der nach Bekanntwerden des Falls von einem „entsetzlicher Fehler“ und einem „Versagen unserer Kirche“ gesprochen hatte.
Die rechtsextremen Gesinnungsgenossen des im August gestorbenen Henry Hafenmayers hatten offenbar gezielt die ehemalige Grabstätte eines Menschen jüdischer Herkunft ausgesucht. Sterbliche Überreste Friedlaenders waren laut EKBO dort nicht mehr vorhanden; allerdings werden historische Grabsteine auf dem Großfriedhof am Berliner Stadtrand aus Denkmalschutzgründen erhalten. Wieso die Friedhofsleitung den ersten Versuch der Neonazis, Hafenmayer an zentraler Stelle auf dem Südwestkirchhof zu bestatten unter Verweis auf dessen politische Ausrichtung ablehnte, bei der ehemaligen Friedlaender-Grabstätte aber keine Einwände erhob, bleibt weiterhin offen.
Strafanzeige ist anhängig
Eine Strafanzeige wegen Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Volksverhetzung liegt der Staatsanwaltschaft vor: Berlins Antisemitismusbeauftragter Samuel Salzborn hatte sie im Oktober erstattet. Auch wie es damit weitergeht, ist unklar. Eine Anfrage der taz vor mehreren Tagen ließ die Justizpressestelle bislang unbeantwortet.
Die Nachfahren Friedlaenders veröffentlichten am Freitag ebenfalls eine Stellungnahme. Darin heißt es, der geplante Gedenkort solle Friedlaenders bedeutende Leistung als Musikwissenschaftler angemessen würdigen, zu der insbesondere die Erforschung des Lebens von Franz Schubert gehöre. Auf ihre Initiative hin werde außerdem in Berlin Anfang 2022 ein „Stolperstein“ für Max Friedlaenders 1943 in Auschwitz ermordete Nichte Käte Friedlaender verlegt – an ihrem letzten „Wohnort“, einem von den Nazis eingerichteten „Judenhaus“.
Laut taz-Recherchen hätte die Entfernung der Urne des Neonazis aus der Grabstätte die Kirchenleitung vor massive Probleme gestellt. Zum „Schutz der Totenruhe“ kann eine sogenannte Ausbettung gemäß dem kircheneigenen Friedhofsgesetz nur auf Antrag der Nutzungs- oder Totenfürsorgeberechtigten vorgenommen werden. Im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach der Bestattung ist auch das nur nach richterlicher Anordnung zulässig.
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