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Besetzte Schule in Berlin-KreuzbergFlüchtlinge müssen draußen bleiben

Der Bezirk verwehrt mehreren Bewohnern den Zutritt zum Gebäude. Dabei steht die Gerichtsentscheidung über eine Räumung weiterhin aus.

Transparente am Zaun der einstigen Hauptmann-Schule in Kreuzberg. Bild: dpa

Die BewohnerInnen der von Flüchtlingen besetzten ehemaligen Schule in Kreuzberg sprechen von einer „stillen Räumung“: Am Freitagabend wurde mehreren Bewohnern, die den Tag über unterwegs gewesen waren, der Zugang zur Schule verweigert. Das Sicherheitspersonal händigte ihnen ihre persönlichen Sachen sowie einen Hostelgutschein für drei Übernachtungen aus. Nach Darstellung des Bezirks handelte es sich um insgesamt vier Personen; die SchulbewohnerInnen sprechen auf ihrer Internetseite hingegen von bisher zehn Betroffenen.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte die Ereignisse am Samstag in einem Beitrag auf Facebook. Die vier Bewohner hätten gegen die Räumungsandrohung des Bezirks vom 20. Februar keinen Widerspruch eingelegt, das Gebäude aber auch nicht bis zum vom Bezirk festgelegten Stichtag am 19. März verlassen. „Somit haben auch die sog. Hausausweise ihre Gültigkeit verloren“, schreibt Herrmann. Auch aus der Schule heißt es, es handele sich um diejenigen, die gegen die Räumungsandrohung keine Rechtsmittel eingelegt hatten. „Viele sind davon ausgegangen, dass eine Räumung gar nicht möglich ist, weil doch noch verschiedene Gerichtsverfahren laufen“, sagt ein Bewohner der taz.

24 BewohnerInnen hatten am 9. März Widerspruch gegen die Räumungsandrohung eingelegt. Laut Bezirkssprecher Sascha Langenbach sind andere der Aufforderung zum Auszug nachgekommen. Wie viele Menschen momentan noch in der Schule leben, weiß der Bezirk laut eigener Auskunft nicht. Finanzstadträtin Jana Bohrkamp (Grüne) hatte auf der letzten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am Mittwoch erklärt, der Bezirk habe feststellen wollen, wie viele Personen noch in der Schule leben. Dazu sei aber Amtshilfe der Polizei nötig gewesen, was diese abgelehnt habe.

Den BesetzerInnen hatte zuletzt im November akut eine Räumung gedroht. Ein Bewohner hatte damals einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, in dem er ein Nutzungsrecht für einen Teil des Gebäudes proklamierte. Er berief sich dabei auf die Vereinbarung zwischen Bezirk und BewohnerInnen vom Juli, in der der Bezirk den noch in der Schule lebenden Menschen zusicherte, in einem Gebäudeflügel bleiben zu können. Das Gericht gab dem Antrag statt und verfügte, die Schule dürfe so lange nicht geräumt werden, bis eine abschließende Entscheidung vorliege.

Eine solches Urteil steht bisher aus. Laut Bezirksstadträtin Bohrkamp liegen dem Gericht inzwischen alle Unterlagen vor, ein Entscheidungstermin sei aber nicht bekannt. „Ich hoffe mal, dass wir nach Ostern so weit sind“, hatte Bohrkamp am Mittwoch in der BVV erklärt.

Der Bezirk will in dem Gebäude eine Flüchtlingsunterkunft in Trägerschaft der Diakonie einrichten, das Konzept dafür sei fertig: „Das liegt im Grunde auf Halde, bis die Gerichte entschieden haben“, so Bohrkamp. vAllerdings ist es umstritten: „Die Gespräche in den letzten Wochen bezüglich eines tragfähigen einvernehmlichen Konzeptes […] waren – wie in den vergangenen 1,5 Jahren – bisher bedauerlicherweise nicht erfolgreich“, schreibt Herrmann dazu in ihrem Facebook-Beitrag. Der Konflikt scheint weiterhin ungelöst: Die BewohnerInnen wollen eine selbst verwaltete Unterkunft, der Bezirk will ein reguläres Heim.

Die 24 BewohnerInnen, die gegen die letzte Räumungsandrohung Widerspruch einlegten, haben eine Crowdfunding-Kampagne für ihre Gerichtskosten gestartet. 11.500 Euro der nach eigenen Angaben benötigten 12.000 Euro sind in den letzten drei Wochen zusammengekommen.

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1 Kommentar

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  • Die vier Bewohner hätten gegen die Räumungsandrohung des Bezirks vom 20. Februar keinen Widerspruch eingelegt, das Gebäude aber auch nicht bis zum vom Bezirk festgelegten Stichtag am 19. März verlassen. „Somit haben auch die sog. Hausausweise ihre Gültigkeit verloren“

     

    Das ist eine einseitige Erklärung und ist in dem Fall nicht rechtskräftig.

     

    Verträge (hier Vereinbarungspapier) müssen hingegen eingehalten werden.

     

    Das Recht der 4 Flüchtlinge muss dann rechtlich (z.B. durch einstweilige Anordnung) durchgesetzt werden. Die müssen einfach mit den selben Anwälten sprechen, deren Verfahren noch laufen.