■ Morsleben: Beschwerde abgelehnt
Karlsruhe/Morsleben (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Betrieb des Atommüll-Endlagers in Morsleben (Sachsen-Anhalt) abgelehnt. Begründung: Die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwältin Fittkow habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Man folgte damit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, daß die zu DDR-Zeiten erteilte Betriebsgenehmigung durch den Einigungsvertrag auf die Bundesrepublik übergegangen ist.
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