Beschränkungen und Corona: Lokale Ausreisesperren sind erlaubt
Hotspots der Coronapandemie sollen „zielgerichtet“ abgeriegelt werden können. Das haben die Staatskanzleien der Länder und das Bundeskanzleramt beschlossen.
afp | Bund und Länder wollen bei akuten Corona-Ausbrüchen örtlich begrenzte Ausreisesperren ermöglichen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Solche Beschränkungen sollten „zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Chefs von Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder. Vielmehr könnten sie sich auf die „tatsächlich betroffenen Bereiche“ beschränken.
Das Wort „Ausreisesperren“ ist in der Beschlusslage nicht enthalten. Die Rede ist dort von „Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus“. Diese Beschränkungen seien spätestens dann geboten, wenn die Zahl der Infektionen weiter steige „und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten“.
Die Beschränkungen sollten „zielgerichtet“ erfolgen – „je nach örtlichen Gegebenheiten“, heißt es in der Bund-Länder-Vorlage. Bislang gelten für Coronahotspots keine Ausreisesperren. Vielmehr verhängen die Bundesländer Einreisebeschränkungen und Übernachtungsverbote für Menschen aus betroffenen Landkreisen. Weiterhin soll der neuen Vorlage zufolge gelten, dass Reisende aus betroffenen Gebieten nur bei Vorlage eines negativen Coronatests in Hotels und Pensionen untergebracht werden dürften.
Ausreisesperren sollen nur für „besonders betroffene Gebiete“ verhängt werden. Als „milderes Mittel“ sei, entsprechend der bisherigen Praxis, die Isolierung von Kontakt- und Ausbruchsclustern vorzuziehen. Als Beispiele nennt das Papier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“.
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