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Beschluss des VerfassungsgerichtsAus für Stasi-Rente in Karlsruhe

Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Stasi-Akten im Stasi-Archiv in Berlin Foto: dpa

Karlsruhe epd | Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) begrenzen, sind nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu rechtfertigen.

Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt.

Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR gewährleisten.

(AZ: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 363/13, 1 BvR 1090/12)

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6 Kommentare

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  • Das ist genau das Richtige im demokratischen Deutschland.

    Es verheilt vielleicht ein wenig die Wunden der großzügigen Verrentung der NAZI-Beamten und sogar von den KZ-Tätern in der BRD durch CDU/CSU Regierungen.

  • Schadenausgleich u.Ä. bleiben im Rechtsstaat nun mal Nazis wie Freislers Witwe vorbehalten.

    • @markstein:

      Klingt ganz markig. &

      Fälle wie Freisslers Witwe am Meter haben mich als Studi & junger Richter mit Kriegsfolgenrecht befaßt aufgeregt. Ein Skandal. Ja.

      Hier ist der (zusätzliche) Dreh aber, daß sich "Wir - sind ja die Firma" Sta(si)atsDiener sich systemwidrig eine Betriebsrente als Zusatzversorgung auf Staatsknete genehmigt haben.

      (Bitte jetzt nicht WDR & ähnliche "Versorgungseinrichtungen" anführen;)( - liegt nochmals anders!)

  • Sonn Mist aber auch -

     

    Das hatten "ich liebe euch doch alle"

    Mielkes Erich & Wolff sein Markus so gekonnt mit Honnies Hütchensegen ja so prima auf Weltniveai für die

    Firma Horch Guck & Greif - als

    Extra-Würstchen eine feine kleine

    Betriebsrente - nach den opulenten Sondertarifen - (nach Holms - ja mit satten 675 DM beim Anfängerstart &

    Nich Malochen!! -;) So jet - genau -

    Eingetütet! & Däh! Trio Infernale KA -

    Sagt - "Neese!"

    Dumm gelaufen - wa!

    Für die Kundschafter des Friedens.

    Tja - du steckst nicht drin -

    Auch wennste drin steckst!

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    Wahnsinn, die Stasitypen merken echt gar nix mehr

  • Das ist ja ungeheuerlich, unfassbar.

    Die Schergen der ehemaligen Staatssicherheit der DDR wollen höhere Honorare.

    Es ist gut, dass deren Ansprüche abgewehrt sind !