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Beschluss des BundeskabinettsParagraf 219a ist fast Geschichte

Ärz­t:in­nen sollen zukünftig über die Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Aus der Opposition kommt Kritik.

Endlich „Weg mit dem Paragraphen 219a“: Das Kabinett hat dessen Aufhebung beschlossen Foto: Michael Gstettenbauer/imago

Das Bundeskabinett hat die Aufhebung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs am Mittwoch beschlossen. Der Paragraf verbietet die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und ist seit Längerem umstritten, denn er erschwert ungewollt schwangeren Frauen und Menschen mit Uterus den Zugang zu sachlichen Informationen.

2019 hatte eine Reform des Paragrafen Ärz­t:in­nen zwar ermöglicht, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Anzugeben, welche Methoden sie dabei anwenden, blieb weiterhin verboten.

Durch die Aufhebung des Paragrafen 219a dürfen Ärz­t:in­nen diese detaillierten Informationen über die Methoden des Abbruchs, gesetzliche Regelungen oder Fristen auch online zur Verfügung stellen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der den neuen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, nannte die bisherige Regelung eine „Absurdität des deutschen Rechtssystems“. Denn gerade Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen, könnten am besten sachlich über diese informieren. Ihnen dürfe durch die Bereitstellung der Informationen keine Strafverfolgung mehr drohen. „Das passt nicht in unsere Zeit“, stellte Buschmann klar.

Keine reißerische Werbung für Abbrüche

Sorgen, dass Schwangerschaftsabbrüche jetzt ähnlich wie Kreuzfahrten beworben werden könnten, hält Buschmann für unbegründet. Das widerspreche schon dem Standesrecht der Ärzt:innen. Trotzdem sei durch die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in das Heilmittelwerbegesetz Vorsorge geleistet und reißerische oder irreführende Werbung für Abbrüche bliebe verboten. Auch an dem Schutz für das ungeborene Leben hätte sich nichts geändert.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) bezeichnete die Aufhebung des Paragrafen 219a als „längst überfällig“. Mit dem Beschluss stärke die Bundesregierung jetzt „das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig“. Denn „Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen individuelle Beratung und Unterstützung – und keine Verbote“, erklärte sie.

„Ein Menschenrecht“

Der Kabinettsbeschluss sei somit ein erster wichtiger Schritt, um die reproduktiven Rechte der Frauen zu stärken. Darüber hinaus kündigte Spiegel an, die Bundesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen, um die damit verbundenen komplexen Fragen zu klären. „Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht“, erklärte die Ministerin. „Deutschland ist verpflichtet, dieses Menschenrecht zu wahren und effektiv durchzusetzen.“

Denn trotz der Abschaffung des Paragrafen 219a werden Schwangerschaftsabbrüche weiterhin durch den Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs kriminalisiert und gelten als Straftat.

Kritik gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a kommt aus der Opposition: Günter Krings (CDU) erklärte, dass den betroffenen Frauen so nicht geholfen werde und der Staat stattdessen seine Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen, missachte.

Noch ist die Abschaffung von 219a nicht endgültig, der Gesetzentwurf muss noch im Bundesrat und Bundestag beraten werden.

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4 Kommentare

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  • "Denn „Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen individuelle Beratung und Unterstützung – und keine Verbote“, erklärte sie [Anne Spiegel]"

    Ja, aber keine Zwangsberatung. Es ist absurd, daß abtreibungswilligen Frauen eine Beratung aufgezwungen wird, nicht aber Frauen, die die Schwangerschaft austragen wollen, also der Entscheidung mit den weitreichenderen Konsequenzen.

    • @Yvvvonnne:

      Ich polarisiere jetzt mal stark, um das später rechtlich einzuorten:

      Sie finden also die Tötung eines noch ungeborenen Lebens die weniger weitreichende Konsequenz als ein Beratungsgespräch, in dem alle Optionen wie z.B. anonyme Geburt aufgezeigt werden? Was z.B. nach der Geburt passiert muss ja nicht der leiblichen Mutter und dem leiblichen Vater obliegen. Es gibt genügend liebevolle junge Menschen, die gerne ein Baby in Ihre Familie aufnehmen würden...

      Keine Frage Yvvonnne ich habe hier sehr übertrieben. Aber genau deswegen gibt es -die in meinen Augen die vollkommen richtige- Beratungspflicht. Und das ist auch gut so. Wenn nachher auch nur eine Frau kommt und den -endgültigen- Beschluss bereut und meint sie hätte noch nie was von anoymer Geburt gehört und dass sie sich während der Schwangerschaft in ein Frauenhaus hätte begeben können, da der soziale Druck zu hoch ist... - es hätte sich jede Beratung gelohnt! Leider ist sowas kein Einzelfall! Auch ist die Beratung essenziell, damit die behandelnden Ärzt*innen genau wissen, dass wirklich alle Optionen vorher durchgesprochen wurden - zum Schutz des ungeborenen Lebens und den Folgen für die Frau. Sonst wird das doch nur auf die behandelnden Ärzt*innen abgewälzt, die sonst ohne Richtlinie in die Bresche springen müssen.

      Dabei wollen doch eigentlich Hilfe für die betroffenen Frauen, sogar auch nach 219 (1): "Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen."



      => Genau das braucht es. Ja, und bei einen solchen endgültigen Entscheidung ist es geboten dies auch als Pflicht in unseren gesetzlichen Regelungen zu verankern. Ein Schwangerschaftskonflikt fällt zumeist nicht vom Himmel. Dem gehen häufig mehrere andere Notlagen voraus. Ich wäre sogar dafür die Beratung auf diese vorgelagerten Notlagen auszubauen.

  • "Reißerische oder irreführende Werbung für Abbrüche"? Was soll das sein? "Zahl eine, bekomme zwei"? "Hier macht abtreiben Spaß"?



    In welcher bizarren Welt lebt denn Buschmann?

  • "und der Staat stattdessen seine Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen, missachte."

    Äh, das habe ich jetzt nicht verstanden.

    PS: An den ideologisch blockierten: wenn Sie für sich die Abwägung treffen nicht abtreiben zu wollen, niemand zwingt Sie!