Beschluss des Bundeskabinetts: Aktionsplan gegen sexuelle Gewalt

Kinder sollen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Das Kabinett in Berlin hat deswegen einen Aktionsplan beschlossen. Kritik kam vom Kinderschutzbund.

Die Familienministerin will "Kindern eine sichere, von Vertrauen und Schutz geprägte Umgebung schaffen". Bild: Jens Lumm / photocase.com

BERLIN epd | Das Bundeskabinett hat einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Die Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien zeigten, dass die Anstrengungen zum Schutz von Kindern auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen gesteigert werden müssten, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Dienstag in Berlin.

Der Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, kritisierte den Aktionsplan der Bundesregierung. Hilgers sagte der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post: "Es fehlt eine sichere öffentliche Finanzierung der Beratungsstellen und Kinderschutzzentren." Viele Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt müssten ständig um ihre Existenz bangen. Deshalb müsse die Finanzierung der Beratungsstellen gesetzlich sichergestellt werden, forderte Hilgers.

Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung werden nach Angaben des Ministeriums unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren durch den "Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch" erarbeitet wurden. Als Handlungsfelder nennt das Papier neben anderen die Prävention, digitale Kommunikationsnetze sowie den Handel mit Kindern zum Zweck internationaler Ausbeutung. Eine bundesweite Fortbildungsoffensive soll Fachkräfte zum Thema Vorbeugung und Verhinderung sexueller Gewalt informieren, Eltern sensibilisieren und Kinder und Jugendliche gegen Gefahren stärken.

Ministerin Schröder nannte in dem Zusammenhang auch das im März vom Kabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz, das "Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen" setze. Dazu gehöre das erweiterte Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.