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Beschluss des BundeskabinettsAktionsplan gegen sexuelle Gewalt

Kinder sollen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Das Kabinett in Berlin hat deswegen einen Aktionsplan beschlossen. Kritik kam vom Kinderschutzbund.

BERLIN epd | Das Bundeskabinett hat einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Die Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien zeigten, dass die Anstrengungen zum Schutz von Kindern auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen gesteigert werden müssten, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Dienstag in Berlin.

Der Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, kritisierte den Aktionsplan der Bundesregierung. Hilgers sagte der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post: "Es fehlt eine sichere öffentliche Finanzierung der Beratungsstellen und Kinderschutzzentren." Viele Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt müssten ständig um ihre Existenz bangen. Deshalb müsse die Finanzierung der Beratungsstellen gesetzlich sichergestellt werden, forderte Hilgers.

Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung werden nach Angaben des Ministeriums unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren durch den "Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch" erarbeitet wurden. Als Handlungsfelder nennt das Papier neben anderen die Prävention, digitale Kommunikationsnetze sowie den Handel mit Kindern zum Zweck internationaler Ausbeutung. Eine bundesweite Fortbildungsoffensive soll Fachkräfte zum Thema Vorbeugung und Verhinderung sexueller Gewalt informieren, Eltern sensibilisieren und Kinder und Jugendliche gegen Gefahren stärken.

Ministerin Schröder nannte in dem Zusammenhang auch das im März vom Kabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz, das "Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen" setze. Dazu gehöre das erweiterte Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.

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