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Beschlagnahme der Vobo–Post abgesegnet

Berlin (taz) - Das Landgericht Berlin hat die Beschwerde von rund 20 Berliner Altpapier–Sammelstellen, darunter auch der taz, gegen die Beschlagnahme ihrer Post als unzulässig verworfen. Wie berichtet war Ende Mai auf richterlichen Beschluß hin die Post zahlreicher Berliner Vobo– Sammelstellen durchsucht und dabei rund 300 Zählbogen mit abgeschnittener Nummer beschlagnahmt worden. Weil die Beschlagnahme inzwischen zeitlich überholt sei, wies das Landgericht jetzt die Beschwerden der Sammelstellen zurück. Zu der Frage, ob der Postbeschlagnahmebeschluß zurecht von einem Tatbestand der Sachbeschädigung beim Nummern–Abschnippeln ausgegangen war, nahm das Landgericht nur indirekt Stellung: Die Beschlagnahmeanordnung sei nicht als „offensichtlich rechtswidrig“ einzustufen.

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