■ Berliner Telegramm: Gericht bestätigte Meldeauflagen für Hooligans
Das Verwaltungsgericht hat die Meldeauflagen für als gewaltbereit geltende Hooligans bestätigt. Der Antrag eines Meldepflichtigen, davon entbunden zu werden, wurde vom Gericht abgelehnt, teilte die Polizei am Wochenende mit. Das Gericht hatte festgestellt, die Polizei sei berechtigt, Hooligans daran zu hindern, im Ausland Straftaten zu begehen. Zur Verhinderung neuerlicher Krawalle Berliner Hooligans bei der Fußball-WM hatte die Polizei 22 Personen auferlegt, vorerst am Donnerstag, Freitag und Samstag um 10 und 20 Uhr auf ihrem zuständigen Polizeirevier zu erscheinen (taz berichtete). Unter den Betroffenen sind auch vier Männer, die an den Ausschreitungen in Lens beteiligt waren, bei denen ein Polizist lebensgefährlich verletzt worden war. Nach Polizeiangaben sind 17 der Betroffenen der Auflage gefolgt. Bei Nichterscheinen drohen Zwangsgelder von 500 Mark und Polizeigewahrsam. ADN
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