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Berliner Kopftuch-StreitNach Urteil weiter umstritten

Die Reaktionen auf das „Kopftuch-Urteil“ reichen von Entsetzen bis Begeisterung. Änderung des Neutralitätsgesetzes wird gefordert.

Ein Beispiel für das bunte Deutschland Foto: dpa

Die Reaktionen in Berlin auf das „Kopftuch-Urteil“ von Erfurt reichen von Entsetzen bis Begeisterung. Der stellvertretende Vorsitzende der Berliner CDU, Falko Liecke, sagte am Freitagmorgen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sei „ein Schlag ins Gesicht all jener mutigen Muslime, die sich für einen modernen und aufgeklärten Islam einsetzen und deswegen angefeindet und bedroht werden“.

Exakt die Gegenposition vertritt das Bündnis #GegenBerufsverbot, dem verschiedene, vor allem muslimische Vereine angehören. „Endlich wird der Diskriminierung durch das sog. Neutralitätsgesetz, die angehende Lehrerinnen erfahren, wenn sie ein Kopftuch tragen, ein Riegel vorgeschoben. Ab jetzt muss das Land Berlin Frauen* mit Kopftuch gleichberechtigten Zugang ermöglichen“, erklärte deren Sprecherin Miriam Aced.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte am Donnerstagnachmittag die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5.159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war.

Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschieden die Richter. Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.

Das bedeutet, dass sich Berlin an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten muss. Das oberste Gericht hatte 2015 festgestellt, dass ein pauschales Verbot religiös konnotierter Kleidung gegen das Recht auf freie Religionsausübung verstoße. Nur bei konkreter Gefährung des Schulfriedens könne im Einzelfall ein solches Verbot ausgesprochen werden. Dieser höchstrichterliche Rahmen gelte auch in Berlin, stellten die Richter nun fest.

Die Bildungsverwaltung unter Senatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte die Revisionsverhandlung angestrebt, um die Frage um die Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes endgültig klären zu lassen. Denn Berlin war schon mehrere Male von „Kopftuch-Lehrerinnen“ verklagt und in mindestens einem weiteren Fall zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden.

Dennoch wollten Scheeres und die SPD an dem Gesetz festhalten. Die Grünen, allen voran Justizsenator Dirk Behrendt, wollen das Gesetz dagegen schon länger ändern. Die Linke, die es 2005 zusammen mit der SPD verabschiedet hatte, ist in der Frage gespalten.

Im Statement des rechtspolitischen Sprechers der Linksfraktion Sebastian Schlüsselburg jedenfalls ist vorsichtige Freude zu erkennen. „Das Urteil ist eindeutig und war so auch zu erwarten“, erklärte er. „Die Bildungssenatorin muss jetzt zügig sicherstellen, dass es bei den Einstellungen und in den Schulen auch angewandt wird.“ Die Abgeordneten müssten zudem prüfen, ob das Gesetz zur Klarstellung nun nicht geändert werden muss. „Aus meiner Sicht ist das zwingend. Eine Auslegung gegen den Wortlaut ist zumindest missverständlich.“

Für die Grünen „begrüßen“ die Abgeordneten Bettina Jarasch und Sebastian Walter, die SprecherInnen für Religionspolitik und Antidiskriminierung, das Urteil „ausdrücklich“, ließen sie mitteilen. „Die Religionsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot sind verfassungsrechtlich verbriefte Rechte. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass das Land Berlin diese nicht hinreichend schützt.“ Auch sie plädieren für eine Änderung des Gesetzes. „Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ist eine Novellierung ohnehin geboten. Wir stehen zum Neutralitätsgebot, gingen und gehen aber davon aus, dass auch kopftuchtragende Lehrerinnen dieses erfüllen.“

Scheeres teilte nach dem Urteil mit, sie hätte sich „eine andere Entscheidung gewünscht“. Viele Schulleitungen hätten ihr berichtet, dass es ihnen in einer religiös so vielfältigen Metropole wie Berlin wichtig sei, dass die Lehrkräfte neutral auftreten. „Sie haben die Sorge, dass ansonsten Konflikte in die Schulen hineingetragen werden.“ Vor Gericht konnte sie dafür offenbar keine Belege vorbringen.

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