piwik no script img

Berliner HaushaltsmisereEltern dürfen nicht für Lehrer zahlen

Zwei Alternativen zur Rettung von Klassenfahrten sind nicht erlaubt. Möglich sind sind nur Freiplätze oder Geld von Schulfördervereinen.

Jugendherbergen sind oft Ziele von Klassenfahrten. Die Reisekosten für die Lehrkräfte bereiten derzeit manchen Schulen Probleme Foto: Stefan Sauer/dpa

Berlin taz | Eltern dürfen nicht die Reisekosten von Lehrern übernehmen, um eine sonst auszufallen drohende Klassenfahrt zu retten. Das hat Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung klar gemacht. Damit scheidet eine Alternative zur Finanzierung aus, wenn der Topf für Lehrer-Reisen im Landeshaushalt aufgebraucht ist. Erlaubt ist es hingegen laut Günther-Wünsch, dass Schulfördervereine die Kosten übernehmen.

Hintergrund solcher Überlegungen sind die Milliardenkürzungen im Landeshaushalt für 2025. Nach Zahlen von Günther-Wünsch muss ihre Senatsverwaltung für Bildung 370 Millionen Euro einsparen. Zwar gebe es weiterhin einen mit 1,5 Millionen Euro gefüllten Haushaltstopf für die Lehrer-Reisekosten bei Klassenfahrten, die als Dienstreisen gelten. Doch angesichts der Sparvorgaben gibt es der Senatorin zufolge „keine Möglichkeit mehr, das nach oben zu korrigieren“.

In den vergangenen Jahren sei das so üblich gewesen und nachfinanziert worden – teilweise auf das Doppelte. In einigen Bezirken ist das für die dortigen Schulen vorgesehene Geld offenbar schon komplett verplant – wer nun noch buchen will, ist auf Alternativen angewiesen.

Doch auch eine weitere Möglichkeit, über die Schulen in Hamburg verfügen, scheidet als eine solche Alternative aus: Die können Geld, das eigentlich für andere Dinge vorgesehen ist, selbst umschichten und für die Dienstreisekosten nutzen. „Momentan ist das in Berlin nicht möglich“, sagte Günther-Wünsch.

Compliance-Regel im öffentlichen Dienst

Grund dafür, dass die Eltern die Klassenfahrtkosten nicht nötigenfalls selbst übernehmen und untereinander umlegen oder vermögende einzelne Eltern alles zahlen, sind die Compliance-Regeln im öffentlichen Dienst. Sie schränken die Möglichkeit ein, Geschenke anzunehmen.

In der „Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ sind nur Gemeinschaftsgeschenke zu einem besonderen Anlass erlaubt, deren Wert 50 Euro nicht übersteigt. Einzelgeschenke, beispielsweise ein Blumenstrauß, dürfen nicht teurer als 10 Euro sein. Die Kosten für eine ganze Klassenfahrt einer Lehrkraft zu übernehmen, schließt das aus.

Neben der Unterstützung durch Schulfördervereine nannte Günther-Wünsch eine weitere Alternative. Die besteht darin, bei den gewünschten Unterkünften, etwa einer Jugendherberge, nach Freiplätzen für Lehrer nachzufragen. Das erlaubt auch die erwähnte Verwaltungsvorschaft. Dort heißt es: „Zur Minderung der Dienstreisekosten ist die Annahme von Freifahrten, Freiflügen, Frei­plätzen, sowie die Inanspruchnahme der jeweils günstigsten Sondertarife und kostenloser Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten zulässig.“

Diese Variante setzt allerdings mutmaßlich voraus, dass die jeweilige Klasse bei ihrer Buchungsanfrage etwa nicht mit einer anderen Klasse um letzte verfügbare Zimmer konkurriert, die wegen Reisekostenübernahme keinen Freiplatz braucht und damit mehr zahlen kann.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Die Günther-Wünsch weiß genau wie es läuft, nicht wahr:

    Papa "Rich and Wealthy" spendet massig Kohle an den Förderverein [damit es seinen Kindern auf der Schule auch richtig gut geht]. und diese Spenden sind natürlich zweckgebunden.

    Da der Fördervereinsvorstand natürlich nicht dumm dastehen will falls das Geld ausbleibt läuft dann alles wie geschmiert.

    Zumal der Vorsitz ja oft genug in Personalunion mit der Lehrerschaft einher geht.

    Und so werden [nicht nur] Klassenfahrten finanziert.

    Transparent wird das jedoch nicht denn nichts wäre schädlicher als der Eindruck gewisse Kreise würden Bildung für ihre Kinder kaufen ...

  • zum Glück lassen sich so wenigstens die wichtigen Projekte Stadtautobahn, Görlizaun und USA-Reise finanzieren...

  • Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Dienstreise. Die Kosten hat der Arbeitgeber zu übernehmen..Des Weiteren gilt der Tarifvertrag bzw. die Dienstzeitregelungen für die Arbeitszeit. An der Stelle wird es interessant.