Berliner Großflughafen BBI: Flughafengegner nutzen jede Chance
Volksbegehren sollen für Nachtruhe sorgen, Klagen die geplanten Flugrouten ändern.
Gemeinden und Anwohner aus dem Südwesten Berlins wollen weitere Klagen gegen den im Bau befindlichen Flughafen BBI einreichen. Eine soll sich gegen die Betriebsgenehmigung richten, eine weitere gegen die Flugrouten, sobald sie feststehen. Derzeit laufen bereits Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Kläger argumentieren, dass sie an dem Verfahren nicht beteiligt wurden, weil sie zu dem damaligen Zeitpunkt nicht als Betroffene des Fluglärms galten. Nach den im September von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgestellten Routen seien sie aber betroffen.
Der Flughafen soll im Juni 2012 in Betrieb gehen. Noch steht nicht fest, auf welchen Routen die Flugzeuge den Flughafen an- und wieder von ihm abfliegen werden. Nach den ersten Routenvorschlägen der Flugsicherung sahen sich zahlreiche Anwohner getäuscht, weil die Routen anders verliefen, als im Planfeststellungsbeschluss skizziert.
"Über die Flugrouten wird von den Gerichten entschieden werden", sagt Christian von Hammerstein von der Kanzlei, die die Kläger vertritt. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Klage ablehne, werde man Verfassungsbeschwerde einreichen und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Zuletzt hatten sich die in der Fluglärmkommission versammelten Gemeinden und Anwohner auf eine Route geeinigt, die einen Bogen um Potsdam und Berlin vorsieht. Die Flugsicherung hatte im Anschluss an die Sitzung angedeutet, dass der Vorschlag voraussichtlich nicht realisiert wird. Die Kommission hat lediglich beratende Funktion.
Für ein schärferes Nachtflugverbot wollen die Initiativen noch einen anderen Weg gehen: "Es wird sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Volksbegehren geben", sagt Matthias Schubert, Vorsitzender der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Doch ob ein Volksbegehren und bei dessen Erfolg ein gewonnener Volksentscheid überhaupt bindend wäre, ist unklar. "Ich sehe nicht, dass man dazu einen verbindlichen Volksentscheid machen kann", sagt Michael Efler vom Verein Mehr Demokratie. Grundsätzlich seien zwar Volksbegehren zu dem Thema möglich, weil sie sich sowohl in Berlin als auch in Brandenburg nicht auf Gesetze beziehen müssten. "Aber letztlich kann das nur dazu beitragen, Druck auf die Landesregierungen auszuüben", sagt Efler.
Derzeit ist Nachtruhe zwischen null und fünf Uhr vorgesehen. Gestritten wird über die Zeiten von 22 Uhr bis Mitternacht und zwischen fünf und sechs Uhr morgens.
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