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Berliner GleichstellungsgesetzMütter sollen Behörden leiten

Die Frauen in der SPD schlagen neue Instrumente vor, um die Gleichstellung in Behörden und Landesunternehmen durchzusetzen.

Die Frauen in der SPD wollen dem Senat die Daumenschrauben anziehen, damit der die Frauenförderung ernster nimmt. Ein überarbeitetes Gleichstellungsgesetz soll sicherstellen, dass mehr gut bezahlte Stellen in Behörden und landeseigenen Betrieben mit Frauen besetzt werden. "Wir müssen Druck machen, damit sich etwas verändert, und nicht immer nur vom Status Quo ausgehen", sagte Sybille Uken von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen am Donnerstag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.

Die Sozialdemokratinnen wollen etwa festschreiben, dass besser bezahlte Stellen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, so lange in dem Bereich weniger als 50 Prozent Frauen arbeiten. Die Ausschreibung soll Frauen die Chance geben, sich zu bewerben. Als besser bezahlt gelten dabei Stellen der Gehaltsstufe A 10 oder besser (Grundgehalt für Berufsanfänger: 2.241 Euro).

Vor allem wollen die Frauen dafür sorgen, dass das Gesetz besser durchgesetzt werden kann. Im vergangenen Jahr hatte Frauensenator Harald Wolf (Linke) eine vergleichbare Vorschrift im Berliner Betriebegesetz ignoriert und einen Posten im BVG-Vorstand mit Henrik Falk besetzt, ohne die Position vorher offen auszuschreiben. Darüber sind die Sozialdemokratinnen noch heute empört: "Es ist immer wieder erstaunlich, was so alles versucht wird", sagt Uken. Jetzt soll die Frauenvertreterin des jeweiligen Betriebes vor dem Verwaltungsgericht klagen können, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden - und so lange die Klage läuft, soll die Stelle nicht besetzt werden.

Alle Beschäftigten, die sich neben dem Beruf auch um eine Familie kümmern, sollen so weit wie möglich "Telearbeitsplätze oder besondere Arbeitszeitmodelle wie zum Beispiel Sabbatjahre oder Arbeitszeitkonten angeboten werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Teilzeitarbeit soll auch für Vorstandsmitglieder und Vorgesetzte möglich sein - und darauf soll in den Stellenausschreibungen ausdrücklich hingewiesen werden. Viele Stellen im Management seien bisher noch "auf männliche Biografien und auf 70- oder 80-Wochenstunden angelegt", kritisiert Uken. Es brauche ein Umdenken, dass auch in solchen Positionen eine 30-Stunden-Woche möglich sein müsse. Der Gesetzentwurf legt daher auch fest, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden dürfen. Wer beurlaubt ist, um sich um Kinder zu kümmern oder um Verwandte zu pflegen, soll bei Beförderungen nicht ausgelassen werden dürfen.

Mit einigen der Vorschläge in dem Gesetzentwurf wolle man bewusst einen "Tabubruch" vollziehen, sagt Uken. Jetzt liegt der Ball bei den Regierungsfraktionen. Uken: "Der Entwurf ist unser Angebot an die SPD und den Frauensenator."

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