Berliner Gerichtsurteil: Apples Datenschutz ist rechtswidrig
Das Landgericht Berlin kippt Teile der Datenschutzrichtlinie von Apple. Die Verwendung von Daten sei nicht transparent für den Kunden.
BERLIN rtr/afp | Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem am Dienstag vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verbreiteten Urteil darf der Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden verwerten. Das heißt, die Namen, Adressen, Email-Adressen und Telefonnummern der Kontakte der Apple-Kunden dürfen von Apple nicht ohne Einwilligung der Betroffenen verwendet werden.
Nach den vom vzbv erfolgreich angegriffenen Klauseln durfte Apple nicht nur die Daten der Kunden, sondern auch die von deren Kontaktpersonen speichern und nutzen, ohne dass diese Unbeteiligten davon wissen oder dem gar zugestimmt hätten. Eine weitere Klausel erlaubte es, ständig den Standort von iPhones und damit in der Regel auch den ihrer Besitzers zu verfolgen.
Apple und „verbundene Unternehmen“ durften die Daten auch mit anderen Informationen zusammenführen. Alles sollte der Verbesserung der Apple-Dienste aber auch der Werbung durch „strategische Partner“ dienen. Apple argumentierte, die Erhebung all dieser Daten sei nach irischem Recht erforderlich. Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dem hat das Landgericht Berlin nun klar widersprochen. Auch nach EU-Recht sei für Verbraucher in Deutschland deutsches Recht anwendbar.
Unzulässige Datenweitergabe
Inhaltlich rügte das Landgericht, die „Datenschutz-Vereinbarung von Apple“ erwecke den Eindruck, als sei die Zustimmung für den Vertrag zwingend erforderlich. Dabei werde teils gar nicht ersichtlich, wofür die Kunden ihre Zustimmung überhaupt erteilen, wie die Daten genutzt und an wen sie weitergegeben werden sollen. Die Nutzung der Daten von Kontaktpersonen sei eine unzulässige „Einwilligung zulasten Dritter“.
Das Gericht kippte auch die vertraglichen Nutzungsbedingungen von Apple, nach denen die Kunden dem Unternehmen global gestatten, deren Daten zu nutzen. Dies sei nur zulässig, wenn die Kunden genau wüssten, wozu ihre Daten verwendet würden.
Zudem untersagten die Richter die Weitergabe der Kundendaten an andere Unternehmen. Der vzbv begrüßte das von ihm erstrittene Urteil. Es „zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Ein Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab.
Leser*innenkommentare
goofy3
Gast
Was nützt das?
Habe mal son I Phone 3 von der Telekom bekommen und die datenschutzbedingungen nicht aktzeptiert, denn diese sind auch für meine Daten unzumutbar.
Ende vom Lied, mit dem Teil kann man dann nicht einmal telefonieren, somit nutzlos, also zurückgeschickt, zum Leidwesen einiger "immer in sein Junkies", die viel Geld geboten hatten.
Die müssen es merken, wo es weh tut, sonst ändert sich nix.
Kein Kunde
Gast
Sowas dürfen die NICHT!
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Realsatirepflicht, die bindend ist und darf es daher nicht verhindern, dass Apple das Humancentipad auf den Markt bringt.
http://www.southpark.de/alle-episoden/s15e01-humancentipad
doerte.hammer@emaildeutschland.de
Gast
apples preis leistungs verhältnis ist auch rechtswidrig nur werden wir nicht dazu gezwungen das produkt zu kaufen, aber zum glück hinterfragen immer mehr nutzer ihr produkt, und zum glück gibt es noch die konkurrenz die auf innovation setzt statt auf veraltete technik die schön verpackt wird und für viel geld an den mann gebracht wird.