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Berliner FlughafenDie Schallmauer bröckelt

Der Aufsichtsrat für den Berliner Flughafen hat keine neuen Informationen zum Start oder zu den Kosten. Dennoch wird mehr Lärmschutz versprochen.

Fluglärm ist ein Berliner Dauerthema – nicht nur für erwachsenen Anwohner. Bild: snapshot-photography

BERLIN taz | Vor der Haustür von Rainer Schwarz dürfte es am Sonntagvormittag laut werden. Vom Potsdamer Griebnitzsee aus wollen Fluglärmbetroffene den Sprecher der Geschäftsführung des geplanten Hauptstadtflughafens BER mit simuliertem Fluglärm beschallen. Denn sie selbst fühlen sich weiterhin nur unzureichend geschützt.

Dabei hatte der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) nach seiner Sitzung am Donnerstagabend von einem „Kompromiss“ beim Lärmschutz gesprochen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) nannte diesen einen „wichtigen Beitrag zur Rückkehr zu guter Nachbarschaft“.

Für das Kontrollgremium war dieses kleine Ergebnis sehr wichtig, denn die entscheidenden Fragen konnte es nicht klären: Ist der Eröffnungstermin am 17. März 2013 zu halten? Wie sollen die Mehrkosten von mindestens 1,17 Milliarden Euro aufgebracht werden?

Der jüngste Beschluss des Aufsichtsrats geht nun dahin, dass der in Wohnräumen hörbare Fluglärm während der sechs verkehrsstärksten Monate künftig weniger als 0,5-mal am Tag lauter sein darf als 55 Dezibel. Dieser Wert entspricht der normalen Gesprächslautstärke. Um Kosten zu sparen, hatte die FBB bisher den Planfeststellungsbeschluss so interpretiert, dass dieser Maximalpegel bis zu 6-mal täglich überschritten werden darf.

55 Dezibel dürfen nicht überschritten werden

Auf dieser Berechnungsgrundlage wurden auch die baulichen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, also der Einbau von Schallschutzfenstern, stärkeren Dachdämmungen und die Bereitstellung von Lüftern. Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aber entschieden, dass die 55 Dezibel nie überschritten werden dürften.

Während die Landesregierung in Potsdam argumentiert, dass ein Wert von null bei der mathematischen Berechnung der künftigen Flugereignisse nicht darstellbar sei, nannte die Brandenburger CDU die neue Regelung einen „faulen Kompromiss“. Von „Durchmogeln“ sprechen die Brandenburger Grünen.

„Man versucht, das OVG-Urteil irgendwie umzusetzen und doch Kosten zu sparen“, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel der taz. „Damit wird der Schallschutz an die Kassenlage angepasst“, kritisiert auch Christine Dorn, Sprecherin des Bündnis Südost gegen Fluglärm. Sie fordert, das Urteil des OVG wörtlich zu nehmen.

Dazu müssten 592 Millionen Euro in Schallschutzmaßnahmen investiert werden – fast doppelt so viel wie die jetzt eingeplanten 300 Millionen Euro. „Über kurz oder lang wird der Streit um die Auslegung des Maximalpegels wieder beim OVG landen“, glaubt der Grüne Vogel. Dieses müsste dann entscheiden, ob 0,49 noch null entspräche.

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3 Kommentare

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  • WS
    Winfried Seibert

    Wieviel ist "nicht mehr als 0,5mal am Tag"? Der erste Flug über diesem Pegel würde also Schallschutz auslösen. Halbe Flüge gibt es aber genausowenig wie ein bisschen schwanger. Was soll sich dessen zwischen 0 und 0,5 eigentlich abspielen? Wer soll hier wieder verdummt werden? Oder, was ja auch sein, kann: die haben auch hier keine Ahnung.

    MfG

    Seibert

  • D
    D.J.

    55 db? Hmm, da bekommt aber mancher weit mehr ab, der an einer Straßenbahnlinie wohnt. Komischerweise (und glücklicherweise) gibt es aber da nicht so eine Hysterisierungsmaschinerie. Deutsche Absurditäten halt.

  • FM
    Fam.Wegner Mahlow

    0,5 Überscheitungen sind nicht 0 mal oder Nie. Hier soll wieder betrogen werden, wie immer. Nie heißt nie. Und es geht auch: in München sind 53 db und 55 db werden da NIE überschritten.

     

    Ganz davon ab ist das Problem ja für die Anwohner auch nicht vom Tisch. Den Garten kann man trotzdem nicht mehr nutzen, denn der wird gar nicht geschützt. Bei uns sind es 93 db mit einem A 319. Ab 85 db ist Gehörschutz und Warnschilder im Arbeitsrecht vorgeschrieben. Im Privatsektor ist es egal!???