Berliner Corona-Regeln: Es kann schnell wieder wehtun
Der Senat setzt in Sachen Corona jetzt auf Lockerungen bei der Kontaktbeschränkung einerseits und andererseits auf Bußgeld.
D ie Menschen dürfen sich wieder treffen in Berlin, sie dürfen dabei wieder mehr als fünf auf einer Picknickdecke sein, und die Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte gilt auch nicht mehr. Das hatte der Senat am Dienstag beschlossen und die Corona-Eindämmungsverordnung entsprechend geändert – und was denn auch sonst?
Mag sein, dass die Corona-Ampel, das Frühwarnsystem des Senats, beim Reproduktionswert – also der Zahl, wie viele Personen ein infizierter Mensch ansteckt – ein paar Tage hintereinander Rot zeigte. Mag sein, dass die Stadt einige lokale Coronahotspots hat, etwa die „Quarantäne“-Häuserblocks in Neukölln und in Friedrichshain. Und es ist ganz sicher so, dass Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) recht hat, wenn sie jetzt zur Vorsicht mahnt, indem sie betont, diese Hotspots seien „noch“ lokal einzugrenzen.
Es ist aber auch immer noch so, dass niemand im Roten Rathaus, in den Ministerien, im Bundeskanzleramt oder den Laboren dieser Welt weiß, wie der Coronamasterplan aussieht. Ganz einfach, weil es dafür keine Blaupause gibt, die die Menschheit aus irgendeiner Schublade ziehen könnte.
Was wir aber gerade sehr wohl merken: Sowohl der Weg in den Lockdown als auch die Route wieder hinaus gehorchen ihren eigenen Dynamiken. Auch wenn der R-Wert steigt, fallen die Kontaktbeschränkungen. Ein Widerspruch? Eher lernen wir gerade, mit einem Risiko umzugehen, das wir nicht wirklich kennen, aber mit dem wir leben müssen. Und dass Leben und Lockdown sich in vielerlei Hinsicht auf mittlere Sicht ausschließen, ist eine gemachte Erfahrung in diesem Frühjahr.
Und noch eine Coronalektion: Ohne Solidarität landet man im Zweifel ganz schnell wieder im Lockdown. Da können sich die GütersloherInnen bei der profitmaximierten Fleischindustrie bedanken – und die BerlinerInnen bei ihrer Nebenfrau oder ihrem Nebenmann in Bus und Bahn, wenn die oder der den Mund-Nase-Schutz irgendwo unterm Kinn oder gar nicht trägt. Zumindest laut BVG-Empirie sollen das zuletzt bedenklich viele gewesen sein.
Insofern ist der Preis der relativen Freiheit, die wir wieder (oder immer noch) genießen, das Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Das hat der Senat nämlich auch noch beschlossen am Dienstag: Renitente MaskenverweigererInnen dürfen bis zu 500 Euro berappen.
Einige sind ja der Meinung, damit verlasse der Senat jetzt die appellative Ebene und zeige klare Kante. Tatsächlich ist es maximal ein verschärfter Appell, weil die Polizei bloß stichprobenartig kontrollieren soll und die BVG ihre MitarbeiterInnen bisher nicht als zuständig sieht.
Mehr zulassen und gleichzeitig an anderer Stelle die Daumenschrauben anziehen hat aber ja vor allem einen psychologischen Effekt: Den verantwortlichen AmtsträgerInnen kann man nicht nachsagen, sie hätten gedankenlos gelockert und seien sich des Risikos nicht bewusst. Und die BerlinerInnen werden zugleich daran erinnert: Es kann auch ganz schnell wieder wehtun.
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