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Berliner AfD und VerfassungsschutzEin Fall für die Spitzel?

Soll die AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet werden? Berliner Grüne sind dafür, die Linkspartei widerspricht.

Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Foto: dpa

Berlin taz | Nur einmal taucht die AfD im letzten veröffentlichten Berliner Verfassungsschutzbericht von 2016 auf – als „Feindbild der autonomen 'Antifa“. Inwiefern die Partei nicht auch als Feindbild der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzusehen ist und ob sich der Staat mittels des Verfassungsschutzes zur Wehr setzen sollte, wird seit der rassistischen Tirade des sachsen-anhaltischen Landesvorsitzenden André Poggenburg am Aschermittwoch erneut diskutiert. Unter dem Gejohle seines Publikums war Poggenburg über Türken als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ hergezogen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte daraufhin gesagt: „Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Abstammung diskriminiert, agiert immer offener rassistisch und nationalistisch. Teile der AfD sind längst auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden.“

Auf Landesebene schließen sich ihm die Berliner Grünen an. Auf taz-Anfrage sagte die Fraktionssprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, June Tomiak: „Einer Beobachtung von Einzelpersonen aus der Berliner AfD durch den Verfassungsschutz stehen wir positiv gegenüber.“

Als Begründung nennt Tomiak die „erstaunliche Nähe“ zur rechtsextremen Identitären Bewegung. AfD-Abgeordnetenhausmitglieder wie Thorsten Weiß, Ronald Gläser und Andreas Wild hätten sich „mehrfach positiv“ auf diese bezogen. Ebenso suchten Teile der Partei die Nähe zu Neonazis, etwa auf den „Merkel muss weg“-Demonstrationen oder dem „Frauenmarsch“ am vergangenen Samstag.

Aktiv bei Verfassungsfeinden

Noch steht die AfD weder in den Bundesländern noch beim Bundesamt für Verfassungsschutz unter gezielter Beobachtung. Die Berliner Behörde teilte jedoch auf Anfrage mit, fortlaufend offene Informationen darüber zu prüfen, ob „extremistische Bestrebungen“ vorliegen. Sie verweist auf Berichte, „dass Anhänger der Partei-Jugendorganisation ‚Junge Alternative‘ auch für die ‚Identitäre Bewegung‘ (IB) aktiv sind, die ihrerseits wiederum auf ‚Bärgida‘-Demonstrationen präsent war“. Beide stehen unter Beobachtung.

Anders als die Grünen spricht sich Niklas Schrader vom Koalitionspartner Linke deutlich gegen eine Beobachtung aus. „Um zu wissen, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie ist, brauche ich keinen Verfassungsschutz“, so der zuständige Fraktionssprecher. Er fügt hinzu: „Der Verfassungsschutz hat im Kampf gegen rechts mehr Schaden als Nutzen gebracht. Darauf können wir gerne verzichten.“ Wichtig sei hingegen eine „klare Haltung der demokratischen Mehrheit und eine aktive Zivilgesellschaft“.

Eine Beobachtung von Einzelpersonen sehen wir positiv

June Tomiak, Grüne

Auch die CDU ist gegen eine Überwachung: „Damit würden wir der AfD einen Gefallen tun, weil sie sich dann als Opfer darstellen könnten“, so der Abgeordnete Kurt Wanser zur taz.

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1 Kommentar

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  • Da der bundesdeutsche Verfassungsschutz seit seiner Gründung Teil der rechten Szene in Deutschland ist, sollte der AfD ein entsprechendes Beobachtungsmandat nicht sonderlich wehtun.