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Berlin will straffreie Abtreibung

■ Westberliner Senat stellt Bundesratsinitiative zum Schwangerschaftsabbruch vor

Berlin (taz) — Berliner Senat hat eine Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gestartet. Auch der Ostberliner Magistrat unterstützt den Vorschlag. Das gestern vorgestellte Schwangerschaftsgesetz beinhaltet eine modifizierte Fristenregelung mit einem Anspruch auf Beratung. In den ersten zwölf Schwangerschaftwochen ist es der Frau freigestellt, sich für einen Abbruch zu entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht allerdings eine umfassende ärztliche Beratung vor. ÄrztInnen müssen die Frauen umfassend medizinisch aufklären und sie auf staatliche Hilfsangebote hinweisen. Diese Beratung muß bescheinigt werden. ÄrztInnen, die einen Abbruch ohne diese Beratungsbescheinigung vornehmen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Frauen selbst bleiben in jedem Fall straflos — auch wenn sie die Dreimonatsfrist überschreiten. Die medizinische Indikation und die eugenische Indikation (im Entwurf „kindliche Indikation“ genannt) bleiben bestehen. Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches soll entfallen. Der Gesetzentwurf soll jetzt in den Bundesrat eingebracht werden. Bis zum 12. Oktober, so der enggesteckte Zeitrahmen, soll im Bundesrat eine Mehrheit für den Entwurf zustandekommen. Noch haben die sozialdemokratisch regierten Bundesländer das Sagen. Da die Bundesregierung drei Monate Zeit für eine Stellungnahme hat, wird das Berliner Schwangerschaftsgesetz wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag verhandelt, muß aber im gesamtdeutschen Bundestag behandelt werden.

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