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Berlin nutzt GesichtserkennungssoftwareUmstrittene Fahndung mit KI

Die Berliner Polizei nutzte eine KI-basierte Software zur Gesichtserkennung in sechs Ermittlungsverfahren. Das war möglicherweise rechtswidrig.

KI-gestützte Überwachung, wie hier in einem Schwimmbad, nutzte die Berliner Polizei in ihren Ermittlungen Foto: Uli Deck

Berlin taz | Was einige Pod­cas­te­r*in­nen treiben, das tut nun auch die Berliner Polizei: Sie nutzt eine umstrittene KI-basierte Gesichtserkennungssoftware, um Verdächtige zu finden. In bislang sechs Ermittlungsverfahren kam ein solches Programm zum Einsatz, wie eine Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (Grüne) an den Berliner Senat ergab.

Ende Februar wurde die ehemalige RAF-Angehörige Danie­la Klette in ihrer Wohnung in Kreuzberg festgenommen. Zunächst aufgepürt hatte sie nicht etwa die Polizei, sondern ein Podcast-Team. Die Jour­na­lis­t*in­nen hatten im Herbst 2023 große Bild-Datensätze mit einem Gesichtserkennungsprogramm durchsucht und Fotos von Klette im Internet gefunden.

Die Polizei bekam nach eigenen Angaben – ebenfalls im Herbst 2023 – einen „Hinweis aus der Bevölkerung“ zum Aufenthaltsort Klettes. Die Beamten beklagten nach der Festnahme hohe rechtliche Hürden, nach denen sie selbst die Software oft nicht einsetzen dürften.

Inzwischen hat die Berliner Polizei aber offenbar Wege gefunden, das umstrittene Gesichtserkennungsprogramm doch zu nutzen, und zwar laut Anfrage in insgesamt sechs Ermittlungsverfahren mit 31 mutmaßlichen Tätern. Die konkreten Einsätze fanden „im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen statt“, hieß es in der Antwort des Senats. Dabei ging es um die Beobachtung von Fluchtrouten sowie die Identifizierung von Verdächtigten mehrerer Bandendiebstähle.

Senat antwortet unvollständig

Der Senat verweigerte die Antwort auf einen Teil der Anfrage mit dem Hinweis, dass die Vorgänge außerhalb seiner Zuständigkeit lägen und andere Bundesländer beträfen. Das eingesetzte System stammt wohl von der sächsischen Polizei. Unbeantwortet ist deswegen, wie genau das Programm funktioniert, wie lange die Daten gespeichert werden und ob das Bildmaterial in Echtzeit abgeglichen wird.

Die Live-Gesichtserkennung ist höchst umstritten, weil sie als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen gilt, die sich auf überwachten öffentlichen Plätzen aufhalten. Die Europäische Union hat ihrer Anwendung mit dem Gesetz zur künstlichen Intelligenz außerdem enge Grenzen gesetzt: Die Software darf nur zur Aufklärung und zur Verhinderung schwerer Straftaten und auf richterliche Anordnung eingesetzt werden.

Der Grünen-Abgeordnete Franco kritisierte die lückenhafte Auskunft auf seine Anfrage: „Die schmallippige Beantwortung erweckt den Eindruck, der Senat wolle etwas verheimlichen.“ Der Verdacht, dass die Berliner Staatsanwaltschaft bewusst rechtswidrige biometrische Massenabgleiche durchgeführt habe, läge nahe.

Den Abgeordneten würden Informationen vorenthalten, die Berlin beträfen: „Das ist eine Umgehung parlamentarischer Kontrolle.“ Der Senat müsse gegenüber dem Parlament transparent machen, dass er auch bei der Bekämpfung von Bandenkriminalität nach Recht und Gesetz handele, forderte er.

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2 Kommentare

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  • Man findet 31 mutmassliche Täter - sehr gut. Dafür nehme ich es in Kauf, wenn öffentliche Plätze videoüberwacht werden - wie in vielen anderen Ländern auch.



    Meinetwegen macht man auch biometrische Auswertungen - wenn Kriminelle dadurch gefasst werden, bin ich damit durchaus einverstanden.

  • Und der gute Herr Franco will dann lieber die 31 (vermutlichen) Straftäter wieder laufen lassen? Im Fall der RAF Terroristin hat diese KI doch auch prima funktioniert.