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Berlin-Bund
Schon kurz nach der Entscheidung des Bundestags für Berlin als Regierungssitz 1991 begannen auch die Diskussionen um das Verhältnis zwischen dem Land Berlin und seiner Rolle als Hauptstadt. Im ersten „Hauptstadtvertrag“ vom Jahre 1996 stand allerdings weniger das Geld im Vordergrund als der Streit um die Kompetenzen zwischen beiden Seiten. So regelte der Vertrag unter anderem, dass das Land und die Bezirke bei der Planung des Parlaments- und Regierungsviertels Teile ihrer Zuständigkeit an den Bund abtreten. Nachdem der erste Vertrag 1999 auslief, soll nun über dessen Fortsetzung bis zum Jahre 2004 verhandelt werden. taz
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