Berichte über Verurteilung wegen Vergewaltigung: Inzest-Vater angeblich vorbestraft

Im österreichischen Inzest-Fall geraten die Behörden unter Druck: Die Gefährlichkeit des Verdächtigen war offenbar bekannt: Er soll wegen eines Sexualdelikts bereits im Gefängnis gesessen haben.

Was wussten die Behörden? In diesem Haus wurden die Kinder gefangen gehalten Bild: rtr

BERLIN taz/ap Der verdächtige Vater im Inzest-Skandal in Österreich war nach Auskunft eines ehemaligen Arbeitgebers wegen eines Sexualdelikts vorbestraft, berichtet die österreichische Tageszeitung "Presse". In den 1960er Jahren habe er versucht, eine Frau in Linz zu vergewaltigen, sei aber trotzdem vom Baustoffhandel Voest eingestellt worden. Die Schwägerin des inzwischen verstorbenen Personalchefs, Sieghilde Zehenter, wird mit den Worten zitiert: „Mir war das nicht recht“. Sie habe ihre Kinder vor dem Mann gewarnt.

Auch die britische Tageszeitung "Times" berichtet von "mindestens einer" Sexual-Vorstrafe und einem Gefängnisaufenthalt in den späten 60er Jahren. Den österreichischen Ermittlern seien diese Erkenntnisse bekannt.

Der Mann habe bei seiner Einlieferung in die Justizanstalt St. Pölten am Montag nach Angaben des Leiters einen "sehr ruhigen und gefassten Eindruck" gemacht. Josef F. habe "nicht schuldbewusst" gewirkt, sagte Günther Mörwald, Leiter der Justizanstalt St. Pölten, am Dienstag dem Nachrichtensender N24.

"Josef F. ist derzeit beim Psychiater, der eine Exploration macht, um ihn einordnen zu können. Und ich gehe davon aus, dass im Anschluss dann die Vorführung zum Haftrichter erfolgt", sagte Mörwald. F. Wurde den Angaben zufolge in einer Zweier-Zelle untergebracht, um die Gefährdung eines Suizids auszuschließen. "Einen größeren Haftraum haben wir aus bestimmten Gründen nicht gewählt, um auch dem Schutzbedürfnis des Herrn F. nachkommen zu können", sagte Mörwald. "Es ist generell so, dass Sittlichkeitstäter einen sehr schweren Stand in der Justizanstalt haben, und dass wir diesbezüglich besonders gefordert sind, für die Sicherheit dieser Insassen zu sorgen."

Die Opfer haben der Nachrichtenagentur APA zufolge zivil- und sozialrechtliche Ansprüche. Einerseits könnten sie gegen den Täter Schadenersatzforderungen geltend machen. Da von dem 73-Jährigen vermutlich nicht viel zu holen sein werde, komme für die Betroffenen vor allem die sozialversicherungsrechtliche Schiene zum Tragen, hieß es in dem Bericht weiter.

Nach dem österreichischen Verbrechensopfergesetz (VOG) können Opfer von gravierenden strafbaren Handlungen beim Bundessozialamt eine finanzielle Hilfestellung beantragen. Diese gewährt der Staat nach entsprechender Prüfung im Sinne einer "Bevorschussung" - er behält sich vor, die zur Auszahlung gelangenden Beträge später beim Täter im Regressweg zurückzufordern.

Auf diesem Weg bekommen Verbrechensopfer APA zufolge in jedem Fall die Kosten für Rehabilitation und Heilbehandlung - etwa Psychotherapie - ersetzt. Auch Verdienstentgang wird ihnen abgegolten. Weiters steht ihnen bei Bedarf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sowie eine "einkommensabhängige Zusatzleistung" zu: Sollte das erlittene Verbrechen eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, kann den Betroffenen eine monatliche Rente gewährt werden.

Der Leistungskatalog aus dem VOG sieht allerdings keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vor. Diese Form der Wiedergutmachung können die Opfer strafbarer Handlungen in Österreich weiterhin ausschließlich über die Zivilgerichte beim Täter einklagen, wie die Agentur weiter berichtet. Selbst wenn die Gerichte ihnen einen Titel zusprechen, warten viele Betroffene oft vergeblich auf ein finanzielles "Trostpflaster", zumal die Täter mitunter viele Jahre im Gefängnis abzusitzen haben.

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