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Belgien hat Pressefreiheit verletzt"Stern"-Journalist Tillack rehabilitiert

Die belgische Polizei hat das Büro des "Stern"-Journalisten Hans-Martin Tillack 2004 durchsucht. Und zwar widerrechtlich, wie das Gericht urteilt.

In seinen Rechten verletzt: Journalist Hans-Martin Tillack. Bild: ap

Der Stern-Journalist Hans-Martin Tillack ist endgültig rehabilitiert. Gestern sprach ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 10.000 Euro Schmerzensgeld zu, weil die belgische Polizei 2004 ohne ausreichenden Verdacht seine Wohn- und Arbeitsräume in Brüssel durchsucht hatte. Dies habe die Pressefreiheit verletzt, stellte der Straßburger Gerichtshof fest.

Tillack war von 1999 bis 2004 als Korrespondent für den Stern in Brüssel tätig. Auslöser für die Affäre waren zwei Artikel, in denen er 2002 finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der EU anprangerte und bei der er offensichtlich Zugang zu geheimen Unterlagen hatte. Auf Basis vager Gerüchte beschuldigte die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF den Journalisten daraufhin, er habe sich die Unterlagen durch Bestechung eines EU-Beamten besorgt.

Zwei Jahre später leitete OLAF sogar ein Verfahren "gegen unbekannt" bei der belgischen Justiz ein. In diesem Zusammenhang fanden die Durchsuchungen bei Tillack statt, wobei fast seine gesamten Arbeitsunterlagen und Materialien beschlagnahmt wurden. Die Ermittlungen verliefen im Sand, aber Tillack wollte sich eine solche Behandlung nicht gefallen lassen.

Klagen in Belgien scheiterten jedoch, es habe ja einen Verdacht gegeben. Ebenso scheiterte eine Klage beim EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg, da OLAF für die Durchsuchung nicht verantwortlich gewesen sei.

Nun aber urteilte der Gerichtshof für Menschenrechte, eine Einrichtung des Europarats, dass die belgische Justiz die Rechte von Tillack verletzt hat. Die Richter betonten, dass der Schutz journalistischer Quellen ein Grundpfeiler der Pressefreiheit ist, in die nur mit "äußerster Sorgfalt" eingegriffen werden darf. Hausdurchsuchungen aufgrund vager Gerüchte verletzten dieses Recht (Az.: 20477/05).

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