Beilage zum Tag der Pressefreiheit : Strategische Einschüchterung
Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit veröffentlicht die taz Panter Stiftung in der taz eine Beilage zu Exil-Journalist*innen, Medien in den USA und Klagen gegen Medienschaffende.

taz Panter Stiftung | Am 3. Mai, den Internationalen Tag der Pressefreiheit, ist in der wochentaz unsere Beilage „Pressefreiheit“ erschienen. Die taz Panter Stiftung bringt an diesem Tag jedes Jahr zusammen mit Reporter ohne Grenzen 8 Sonderseiten heraus.
Dieses Jahr setzen wir uns mit so genannten SLAPP-Klagen auseinander, die Journalist*innen einschüchtern sollen, blicken auf die Situation von Exil-Journalist*innen und auf Medien in den USA. Bei allem Schrecklichen, was unter Präsident Trump geschieht, gibt es dort auch aufbauende Entwicklungen zu berichten – etwa von unabhängigen Medien, die sich über Crowdfunding finanzieren oder für Migrant:innen berichten, oder von einem New Yorker Onlinemagazin, das sich in den Händen der Mitarbeitenden befindet.

Die Texte der Sonderseiten finden sich online unter dem Schwerpunkt „Pressefreiheit“ – und die ganze taz-Beilage als pdf .
Weniger erbauend ist allerdings das, wofür das Akronym SLAPP steht: „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, also strategische Klagen, um eine öffentliche Beteiligung und Kontrolle zu unterbinden. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, wenn einflussreiche Menschen andere einschüchtern und sich so ihrer Verantwortung entziehen. Doch Abmahnungen, Klagen oder Schadensersatzforderungen mächtiger und vermögender Personen gegen Journalist*innen nehmen weltweit zu. Ziel ist es dabei stets, eine kritische Berichterstattung zu unterbinden.
Die Pressefreiheit mag international unter Druck stehen – wir kämpfen weiter dafür, dass eine unabhängige Berichterstattung möglich bleibt.
Bebildert ist die Beilage im Übrigen mit gezeichneten Portraits inhaftierter oder getöteter Journalist*innen. Die Portraits stammen von der Künstlergruppe der Webseite www.wahrheitskaempfer.de, mit der wir für diese Beilage eine Kooperation vereinbart haben.