Bei den Langzeitarbeitslosen wird gespart: Förderprogramme schrumpfen
Der Bundestag beschließt die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Vor allem Langzeitarbeitslose sind von den Einsparungen betroffen.
BERLIN afp/taz | Der Bundestag hat die Neuordnung der Förderprogramme für Arbeitslose verabschiedet. Die am Freitag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossene Reform sieht unter anderem eine Reduzierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor. Die Opposition warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz massiv bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose zu kürzen.
Die Fördermaßnahmen sollen nach Überzeugung der Regierung durch das Gesetz übersichtlicher und effektiver werden. Mit dem Gesetz werde der Instrumentenkasten aufgeräumt, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Damit solle es nun "passgenaue und individuelle Hilfen" geben. "Wir müssen weg von der Dauerförderung künstlich geschaffener Arbeitsplätze", sagte von der Leyen.
Die Opposition warf der Regierung vor, vor allem zu Lasten von Langzeitarbeitslosen zu kürzen. "Es geht nicht um arbeitsmarktpolitische Instrumente, sondern um die Anpassung der Instrumente an Kürzungsbeschlüsse", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann warf der Regierung vor, sie sorge für einen "gigantischen Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik".
Mit dem Gesetz sollen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2015 knapp 7,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass der sogenannte Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld I von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt wird. Dies führt zu Minderausgaben von einer und dann 1,3 Milliarden Euro jährlich.
Ein-Euro-Jobs sollen künftig noch deutlicher nachrangig zu regulärer Arbeit ausgestaltet werden. Bisher schon wurde die Zahl der Ein-Euro-Jobs deutlich reduziert. Empfindlich sind die Kürzungen der Pauschalen, die Träger von Maßnahmen für Ein-Euro-Jobber erhalten, um Verwaltungsausgaben und andere infrastrukturelle Aufgaben zu decken.
Kosten gesetzlich begrenzt
Die Höhe der Maßnahmekosten wird durch eine Grundpauschale von 30 Euro und eine Zusatzpauschale für "betreuungsintensive Fälle" von bis zu 120 Euro pro Fall und Monat gesetzlich begrenzt.
Langzeitarbeitslose sollen künftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nur noch die Chance erhalten, maximal zwei Jahre lang bei "zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten" und "zusätzlichen Arbeitsverhältnissen" beschäftigt zu sein. Die kaum noch genutzten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Bereich der Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuchs III werden gesetzlich abgeschafft.
Der Paritätische Gesamtverband hatte zuvor gerügt, mit dem Gesetz und den Kürzungen werde die öffentlich geförderte Beschäftigung "praktisch abgeschafft". Der Deutsche Landkreistag gab zu bedenken, dass mit den Sparplänen die Fördermittel im Hartz-IV-System stärker reduziert würden als dies der sinkenden Zahl der Leistungsempfänger entspricht. Allein im Land Bremen fallen 2012 nach Berechnungen der Bremer Arbeitnehmerkammer rund 35 Prozent der Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik weg. (BD)
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